Hallo zusammen Wenn nach der Wahl ein Kollege die Wahl nicht annimmt, muss der Wahlvorstand das nachrückende Mitglied auch fragen, ob es die Wahl annimmt (3 Tage Frist) oder wird es zur konstituierenden Sitzung einfach mit eingeladen?
Erstellt am 12.04.2014 um 12:52 Uhr von Kölner Immer weiter wird gefragt. Und immer auch mit drei Tages Frist.