W.A.F. LogoSeminare

Kollege nimmt die Wahl nicht an

M
mcedeka
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Wenn nach der Wahl ein Kollege die Wahl nicht annimmt, muss der Wahlvorstand das nachrückende Mitglied auch fragen, ob es die Wahl annimmt (3 Tage Frist) oder wird es zur konstituierenden Sitzung einfach mit eingeladen?

1.27501

Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.04.2014 um 14:52 Uhr

Immer weiter wird gefragt. Und immer auch mit drei Tages Frist.

Ihre Antwort