Einsicht in Wahlakten, Einsicht der Wahlzettel
Wer darf außer Arbeitgeber in die Wahlakten Einsicht verlangen? Wer darf die Wahlzettel anschauen? (zB. Mitarbeiter will alle Zettel kontrollieren, ob sein Wahlschein dabei ist.)
Community-Antworten (3)
12.04.2014 um 11:51 Uhr
Wie kommst Du darauf, dass der AG da so ohne weiteres Einsicht nehmen kann?
Die Auszählung und Kontrolle der Unterlagen obliegt allein dem WV. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Jeder kann dem WV also dabei über die Schulter schauen. Hier wäre der Zeitpunkt zu schauen, ob der eigene Wahlschein dabei ist. Nach der Wahl übergibt der WV die Unterlagen an den BR.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, weil er z.B. die Wahl anfechten will, kann begründet verlangen, die Unterlagen einzusehen.
12.04.2014 um 12:29 Uhr
Wenn der AN wissen will, ob sein Stimmzettel dabei ist, sollte er bei den ungültigen nachsehen.
12.04.2014 um 16:58 Uhr
Kölner, bin bei dir (ein Schelm, wer was Böses denkt)!
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