Erstellt am 13.07.2005 um 21:35 Uhr von Billy
Die Akte mußt du dem AG schon aushändigen, das sagt ja der von dir bereits benannte Paragraph. Habt ihr euch denn etwas vorzuwerfen? Von deiner Schilderung her könnte man das fast schon denken, falls nicht, was habt ihr denn zu befürchten? Lasst ihn doch anfechten, denn wenn er das will, macht er das mit oder ohne Wahlunterlagen, und glaub mir: Die holt er sich andernfalls auf anderem Wege, wenn ihr diese nicht freiwillig hergebt, denn er ist nunmal zur Anfechtung berechtigt.
Erstellt am 13.07.2005 um 21:52 Uhr von Ute
Sönke, was du willst oder nicht willst ist hier nicht die Frage-das Gesetz ist so wie es ist. Oder willst du es wirklich auf einen Prozeß ankommen lassen, damit ihr gezwungen werdet, die Unterlagen rauszurücken? Das sieht dann nämlich vor Gericht wirklich so aus, als hättet ihr etwas zu verbergen. Oder willst du auch jedem anfechtungsberechtigten AN die Einsicht verweigern? Fakt ist: Habt ihr euch nichts zu Schulden kommen lassen, dann laßt doch die Wahl anfechten von wem auch immer, führt dann doch eh zum gleichen Ergebnis, oder?
Erstellt am 14.07.2005 um 07:40 Uhr von Frank B.
Einsichtnahme heist ja nicht aushändigen!
Er kann gerne im BR- Büro Einsicht nehmen und auch Notizen machen, aber nichts weiter.
Ich vergleiche diesen Akt mit dem der Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten! Der AG ist ja auch nicht verpflichtet diese auszuhändigen.
Sicherlich, wenn ihr nichts zu verbergen habt, braucht ihr euch keine Sorgen machen, aber ist euer AG auch immer so kooperativ wenn ihr etwas wollt?
Erstellt am 14.07.2005 um 09:11 Uhr von viktor
Also ich seh das ähnlich wie mein Vorredner. Der Wahlvorstand überreicht dem Betriebsrat, der diese aufbewahrt.
Trotzdem würde ich dem Arbeitgeber auf verlangen Kopien aushändigen, die keine Rückschlüsse auf Personen und Wahlverhalten zulassen. Derartige Unterlagen würde ich nur auf Beschluss des Gerichts herausgeben. Und die Akten dem AG überlassen schon mal garnicht. Er kann sagen, was er haben will und er erhält eine Kopie.