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Kandidieren oder Wahlordnung einrichten

A
alexij
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Betrieb haben die Mitgliederstruktur bei Wahlvorstand gebildet wo sind die Kandidaten die bringen sich für zukünftigen Betriebsrat zu abstimmen. Sie haben freien Zugang zu Wahlurne, haben die Siegel, Tresorschlüssel und einrichten die Wahlordnung wie auch die Wahltag. Es ist mir nach die Besprechung mit solche Mitglieder nicht klar wann werden die gesamte Zahl Wahlstimmen zählen: an desselben Tag oder später Wochenende. Deswegen habe ich die 2 Fragen.

  1. Haben die Kandidaten für zukünftige Betriebsratswahl Recht gleichzeitig Mitglieder Wahlvorstand sein. Also: kandidieren und Wahlordnung einrichten?
  2. Wann sollte abgegebene Stimme bei Betriebsratswahl zählen an desselben Wahltag oder einige Tage danach?
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Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.04.2014 um 11:57 Uhr

Mitglieder des Wahlvorstand können auch gleichzeitig kandidieren und auch schon Betriebsrat sein.

Wie die Wahl abläuft, richtet sich nach der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO). Die findest Du hier: http://www.br-wiki.de/Kategorie:Gesetze

Nach den Regeln dieser WO erlässt der Wahlvorstand das Wahlausschreiben, dass im Betrieb ausgehängt wird. Da steht drin, wann gewählt und ausgezählt wird.

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