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Nichtanerkennung der Wahlvorschlagsliste - weil den Stützlisten keine Wahlordnung beigefügt war?

H
Horst
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben demnächst BR-wahlen! Wir wählen 11 BR -mitglieder 2/3 der Wahlberechtigten arbeiten im Aussendienst über ganz Dtl verstreut. Wir haben 1 gemeinsame Aussendienstliste aufgestellt. und durch weit über 40 Stützstimmen(gefordert waren 25) gestützt. Der Wahlvorstand hat eine Listenform vorgegeben. An diese haben wir uns gehalten. Wir haben an jeden die Wahlliste + Stützliste+"Wahlordnung"(eine Hinweisliste die klar über §7, 8 6, usw aufklärt )gefaxt und die Stützliste unterschrieben zurückgefaxt bekommen. Ich habe hier nicht alle Absätze der Wahlordnung aufgeführt, dies ist auch nicht das Steitthema.

Der Wahlvorstand möchte die Liste nicht anerkennen mit folgender Be- gründung: Wir hätten nur die Wahlvorschlagsliste mit den Stützlisten korekkt eingereicht, diesen Listen hätte die "Wahlordnung 1X beigefügt sein müssen Stimmt das ? Es ist auf dieser Wahlordnung kein Hinwei darauf vorhanden!

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

04.04.2006 um 17:14 Uhr

Ein ganz klares nein,das stimmt nicht.

K
Klaus

04.04.2006 um 20:23 Uhr

Hallo Horst,

wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du einen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht und der Wahlvorstand meint, Du hättest eine Wahlordnung mit abgeben müssen? Wenn das Deine Aussage war, hast Du kein Problem, der WV hat Unrecht.

Sollte er allerdings dahinter kommen, dass auf Eurem Wahlvorschlag keine oder zuwenige eigenhändige Unterschriften sind (auf Faxen befinden sich keine Unterschriften!), wirst Du ein Problem bekommen.

H
Heini

05.04.2006 um 01:30 Uhr

Ich könnte mir vorstellen, daß die gefaxten Stützunterschriften ungültig sind.

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