Ich bin WV-Vorsitzender und organisiere grade vorgezogene Wahlen (wg. Gesamtruecktritt des BR). Der BR-Vorsitzende wurde fristlos entlassen, BR hatte zugestimmt. Jetzt will er kandidieren, da er glaubt, seine KS-Klage hat Erfolg. Nur: der Prozess findet erst im Jan 14 statt, Wahl ist am 4.12.13. Kann ich ihn (unter Vorbehalt) kandidieren lassen? Oder hat er in jedem Fall Pech gehabt und kann erst bei der naechsten Wahl wieder kandidieren? Morgen laeuft die Frist zur Abgabe der VS-Listen ab, daher eilt es... ich wuerde ansonsten morgen die Frist verlaengern um eine Woche, gilt das dann fuer alle oder nur fuer seine Liste?