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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gefeuerter BR-Vorsitzender will wieder kandidieren

F
Fliegerass
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin WV-Vorsitzender und organisiere grade vorgezogene Wahlen (wg. Gesamtruecktritt des BR). Der BR-Vorsitzende wurde fristlos entlassen, BR hatte zugestimmt. Jetzt will er kandidieren, da er glaubt, seine KS-Klage hat Erfolg. Nur: der Prozess findet erst im Jan 14 statt, Wahl ist am 4.12.13. Kann ich ihn (unter Vorbehalt) kandidieren lassen? Oder hat er in jedem Fall Pech gehabt und kann erst bei der naechsten Wahl wieder kandidieren? Morgen laeuft die Frist zur Abgabe der VS-Listen ab, daher eilt es... ich wuerde ansonsten morgen die Frist verlaengern um eine Woche, gilt das dann fuer alle oder nur fuer seine Liste?

2.42209

Community-Antworten (9)

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Charlys Akzeptiert

21.10.2013 um 21:03 Uhr

NACH FRISTLOSER KÜNDIGUNG MITGEWÄHLT: BETRIEBSRATSWAHL ANFECHTBAR Ein fristlos gekündigter Mitarbeiter - ebenso ein ordentlich gekündigter Mitarbeiter nach Ablauf der Kündigungsfrist - hat kein Wahlrecht zum Betriebsrat. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben hat. Wählt der betreffende Mitarbeiter dennoch mit, macht das die Betriebsratswahl anfechtbar. So hat es das Landesarbeitsgericht (LAG) München in seinem Beschluss vom 15. Mai 2007 (Az.: 6 TaBV 118/06) entschieden. http://arneckesiebold.de/News-Single.172.0.html?&no_cache=1&L=ytbhsfepp&tx_ttnews%5Bpointer%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=212&tx_ttnews%5BbackPid%5D=166&cHash=1b5cad0c2eb2b0f26e9e47defddf2dea

E
Erdenbürger

21.10.2013 um 20:49 Uhr

Also, ich würde sagen, Ja er kann, weil er zum Zeitpunkt der Wahl ja noch im Unternehmen ist. Bin aber stark verwundert, dass ein BR eine Kündigung zustimmt. Ein BR ist kein Richter!!!

E
Erdenbürger

21.10.2013 um 21:14 Uhr

Ein BR Mitglied kann man aber normalerweise nicht fristlos Kündigen.

B
BRMtgl

21.10.2013 um 21:31 Uhr

Erdenbürger,

Wie kommst du darauf? Auch Betriebsratsmitgliedern kann die fristlose Kündigung drohen. Allerdings ist dieser Weg für Sie als Arbeitgeber beschwerlich.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/751_wie-sie-einem-betriebsratsmitglied-ausserordentlich-fristlos-kuendigen/

P
Pjöööng

22.10.2013 um 01:06 Uhr

Zitat (Erdenbürger): "Ein BR Mitglied kann man aber normalerweise nicht fristlos Kündigen."

Umgekehrt wird eher ein Schuh draus: Ein BRM kann nur außerordentlich (ugs. "fristlos") gekündigt werden.

Was die eigentliche Frage angeht: Ohne jetzt einen Kommentar vorliegen zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass zwar das aktive Wahlreccht verneint wird, das passive Wahlrecht aber bestehen bleibt.

Eine Kandidatur "unter Vorbehalt" gibt es nicht! Der WV MUSS entscheiden ob er die Liste zulässt oder nicht, hoffentlich hat er die Wählerliste richtig gepflegt...

Verlängerung der Abgabefrist? Ist mir jetzt nicht nachvollziehbar, auf welcher Rechtsgrundlage.

P
Pjöööng

22.10.2013 um 11:42 Uhr

Hallo Fliegerass!

Du hast zwar die aus Deiner Sicht fhilfreichste Antwort prämiert, sie hat aber leider einen Nachteil: Sie beantwortet Deine Frage nicht, sondern führt im Gegenteil in die Irre!

Wie ich gestern Abend schon angemerkt habe, wird das passive Wahlrecht (und darum geht es Dir ja) vom Bundesrabeitsgericht bejaht. Schau Dir doch einfach mal folgenden BAG-Beschluss an: 7 ABR 12/04

Da Ihr heute vermutlich die Liste mit dem gekündigten AN abgelehnt habt, habt Ihr damit einen klaren Anfechtungsgrund geliefert.

Falls Ihr noch keinen ablehnenden Beschluss gefasst habt (oder dieser noch nicht herausgegeben wurde), so wäre es nach meiner Auffassung richtig, einen neuen Beschluss zu fassen dass dieser Kollege das passive, aber nicht das aktive Wahlrecht hat.

N
Nubbel

22.10.2013 um 11:48 Uhr

F
Fliegerass

22.10.2013 um 12:14 Uhr

Vielen Dank fuer die hilfreichen Antworten. Nur weil ich eine Antwort als hilfreichste gewaehlt habe, heisst das nicht, dass ich die anderen nicht gelesen bzw. verstanden habe. Wir haben gestern bereits entschieden, dass der Kandidat zugelassen wird. Pjöööngs Antwort ging also durchaus in die Entscheidungsfindung ein.

G
gironimo

22.10.2013 um 12:24 Uhr

das ist gut so. Wenn Ihr noch Zweifel habt, ruft einen Fachanwalt an.

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