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Absolutes Rauchverbot

M
Marlo
Jan 2018 bearbeitet

Nach einem verherenden Brand, in einem unserer Werke, hat der AG ein sofortiges Rauchverbot fuer alle Werke erlassen. Es darf ab sofort weder in den Betrieben, noch auf den jeweiligen Werksgelaenden, geraucht werden.

Er beruft sich hierbei auf sein "Direktionsrecht"

Gibt es solche Regelungen anderswo ? Und was habt ihr fuer alternativen ?

Fuer sinnvolle Antworten vorab, herzlichsten dank

78202

Community-Antworten (2)

R
Rattle

11.04.2014 um 18:22 Uhr

Hallo,

ihr habt ein mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 BetrVG

MFG

G
gironimo

11.04.2014 um 18:35 Uhr

verheerenden Brand< wo möglich durch Raucher verursacht?

Dennoch. Ein derartiges absolutes Verbot ist nur dann möglich, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt (Brandschutzbestimmungen usw.).

Wie Rattle schon schreibt, ist es aber eine Frage der Ordnung im Betrieb unter Beachtung er Mitbestimmung festzulegen, wo z.B. Raucherräume sind, oder in welchen Pausenräumen das Rauchen möglich sein kann.

Beachtet aber bitte auch den Nichtraucherschutz bei Euren Verhandlungen (§ 5 ArbStättV).

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