Erstellt am 11.04.2014 um 16:22 Uhr von Rattle
Hallo,
ihr habt ein mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 BetrVG
MFG
Erstellt am 11.04.2014 um 16:35 Uhr von gironimo
>verheerenden Brand< wo möglich durch Raucher verursacht?
Dennoch. Ein derartiges absolutes Verbot ist nur dann möglich, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt (Brandschutzbestimmungen usw.).
Wie Rattle schon schreibt, ist es aber eine Frage der Ordnung im Betrieb unter Beachtung er Mitbestimmung festzulegen, wo z.B. Raucherräume sind, oder in welchen Pausenräumen das Rauchen möglich sein kann.
Beachtet aber bitte auch den Nichtraucherschutz bei Euren Verhandlungen (§ 5 ArbStättV).