Absolutes Rauchverbot
Nach einem verherenden Brand, in einem unserer Werke, hat der AG ein sofortiges Rauchverbot fuer alle Werke erlassen. Es darf ab sofort weder in den Betrieben, noch auf den jeweiligen Werksgelaenden, geraucht werden.
Er beruft sich hierbei auf sein "Direktionsrecht"
Gibt es solche Regelungen anderswo ? Und was habt ihr fuer alternativen ?
Fuer sinnvolle Antworten vorab, herzlichsten dank
Community-Antworten (2)
11.04.2014 um 18:22 Uhr
Hallo,
ihr habt ein mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 BetrVG
MFG
11.04.2014 um 18:35 Uhr
verheerenden Brand< wo möglich durch Raucher verursacht?
Dennoch. Ein derartiges absolutes Verbot ist nur dann möglich, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt (Brandschutzbestimmungen usw.).
Wie Rattle schon schreibt, ist es aber eine Frage der Ordnung im Betrieb unter Beachtung er Mitbestimmung festzulegen, wo z.B. Raucherräume sind, oder in welchen Pausenräumen das Rauchen möglich sein kann.
Beachtet aber bitte auch den Nichtraucherschutz bei Euren Verhandlungen (§ 5 ArbStättV).
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