Absolutes Rauchverbot
Nach einem verherenden Brand in einem unserer Werke hat der AG ein sofortiges Rauchverbot fuer alle Werke erlassen. Es darf ab sofort weder in den Betrieben, noch auf den jeweiligen Werksgelaenden, geraucht werden.
Er beruft sich hierbei auf sein "Direktionsrecht"
Gibt es solche Regelungen anderswo ? Und was habt ihr fuer Alternativen ?
Fuer sinnvolle Antworten vorab, herzlichsten dank
Community-Antworten (2)
11.04.2014 um 17:54 Uhr
Der GF darf ein Rauchverbot während der Arbeitszeit erlassen. Aber in den Pausen darf heraucht werden. Wir haben Raucherplätze eingerichtet, die feuerpolizeilich abgenommen sind.
11.04.2014 um 18:28 Uhr
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