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Absolutes Rauchverbot

M
Marlo
Jan 2018 bearbeitet

Nach einem verherenden Brand in einem unserer Werke hat der AG ein sofortiges Rauchverbot fuer alle Werke erlassen. Es darf ab sofort weder in den Betrieben, noch auf den jeweiligen Werksgelaenden, geraucht werden.

Er beruft sich hierbei auf sein "Direktionsrecht"

Gibt es solche Regelungen anderswo ? Und was habt ihr fuer Alternativen ?

Fuer sinnvolle Antworten vorab, herzlichsten dank

74602

Community-Antworten (2)

S
seesee

11.04.2014 um 17:54 Uhr

Der GF darf ein Rauchverbot während der Arbeitszeit erlassen. Aber in den Pausen darf heraucht werden. Wir haben Raucherplätze eingerichtet, die feuerpolizeilich abgenommen sind.

W
waf-admin

11.04.2014 um 18:28 Uhr

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