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Entgelt höher Gruppierung aber Leistungszulage gekürzt!

C
CooperX
Nov 2016 bearbeitet

Moin, ein Kollege ist von der Entgeltgruppe 5a in die 5b gruppiert worden. Gleichzeitig wurde seine Tarifliche Leistungszulage von 10% auf 5% herab gesetzt worden.

Jetzt das Kuriose: Ein weiterer Kollege, der dem oben genannten gegenüber sitzt (Abteilungs Kollegen) verrichtet die gleiche Arbeit wurde auch gleich hochgespielt bezieht aber weiterhin die 10% Leistungszulage! Beide haben die identischen Tätigkeiten, das behaupten auch beide auf Rückfrage! Was läuft hier schief? Ist das so alles richtig? Wie kann man dagegen angehen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

11.04.2014 um 10:08 Uhr

Als allererstes würde ich mal den Chef fragen

G
gironimo

11.04.2014 um 11:43 Uhr

Besteht über die Leistungszulage eine tarifliche Regelung? Dann solltest Du dort nachlesen, ob eine Verrechnung möglich ist - was ich nicht glaube.

Wenn nicht, wären die Regeln für die Leistungszulagen mitbestimmungspflichtig aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG. Wenn auch hier (Betriebsvereinbarung?) keine Verrechnung vorgesehen ist, kann der AG nicht einseitig Änderungen vornehmen.

Wenn Ihr keine bestimmten Regeln habt, würde ich den Chef auffordern, die Zulage wieder in voller Höhe zu gewähren oder alternativ mit dem BR Beurteilungskriterien zu vereinbaren. Schließlich muss doch der Begriff "Leistung" in irgend einer Form definiert sein.

C
CooperX

11.04.2014 um 12:24 Uhr

Also mir sind gewisse Regularien diesbezüglich nicht bekannt!!! Ich weis aber das unser Vorsitzender nen Alleingang gestartet hat und den Antrag auf Erhebung in eine höhere Entgeltgruppe zugestimmt hat, bei beiden Kollegen!

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