Ich bin Datenschutzbeauftragter unserer Firma und habe eine Frage in Sachen Datenschutz und BR. In unserer Firma haben wir einen Betriebsrat aus acht Mitgliedern. Aufgrund von Lohnanpassungen wurde seitens des Betriebsrats Einsicht in die Bruttolohnlisten genommen.

Auf ihrer Seite heißt es:
>Für Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern besteht das Einblicksrecht für den Betriebsratsvorsitzenden oder ein durch Betriebsratsbeschluss anderweitig bestimmtes Betriebsratsmitglied.<

Hieraus lese ich, daß bei Betriebsräten unter neun Mitgliedern nur eine Person (der BR-Vorsitzende oder ein gewählter Stellvertreter) das Recht auf Einblick hat.

Nun haben bei uns in Absprache mit der Geschäftsleitung der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter beide gleichzeitig Einsicht genommen. Handelt es sich hierbei um einen Gesetzesverstoß? Einige Angestellte sind wenig glücklich über die ihrer Meinung nach unnötige Einsichtnahme - noch dazu zweier Mitglieder.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Antworten.