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Welche Kündigungsfrist gilt?

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Schumi14
Aug 2022 bearbeitet

Guten Tag!

Ich bin seit 7 Jahren im selben Betrieb angestellt. Zwischenzeitlich habe ich meinen Meister gemacht und vor drei Jahren bestanden. Einen Änderungsvertrag gab’s nicht. Wir haben uns mündlich auf alle Änderungen geeinigt.

Jetzt habe ich eine neue Stelle gefunden und im Zuge dessen mir meinen AV angesehen. Ich habe nun folgende Klausel im Vertrag entdeckt:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung: (1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Parteien gemäß der gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden. (2) Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß $ 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsparteien vereinbart.

Demnach würde das bedeuten, dass ich bei den 7 Jahren eine Frist von 2 Monaten habe. Ich möchte natürlich so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und frage mich; kann mal von 7 Jahren ausgehen, da ich ja vor drei Jahren mit Bestehen meines Meisters im Grunde eine Vertragsänderung hatte, was bedeuten könnte, das man ab dem Moment der Änderung rechnet…?

Lieben Gruß

36402

Community-Antworten (2)

E
Erbsenzähler

29.08.2022 um 09:06 Uhr

Du kannst von 7 Jahren Betriebszugehörigkeit und einer dementsprechenden Kündigungsfrist ausgehen. Die Vertragsveränderung hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Es sind ja nur zwei Monate zum Monatsende.

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XYZ68

29.08.2022 um 09:34 Uhr

Du hast 7 Jahre Betriebszugehörigkeit. Wenn es unbedingt schneller gehen muss, hilft nur, mit dem Arbeitgeber zu reden und um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Und die Kündigung muss allerspätestens Mittwoch beim Arbeitgeber sein, schriftlich, sonst hängst du noch einen Monat ran.

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