Teilzeitbeschäftigung von 90 %. Regelmäßiger freier Arbeitstag ist der Montag. Fällt dieser auf einen Feiertag, besteht das Anrecht, den freien Arbeitstag zu verlegen oder ist es Pech?
Erstellt am 10.04.2014 um 11:49 Uhr von rolfo Das ist dann einfach Pech. Bezahlt wird nach dem Lohnausfallprinzip. Hier gibt es keinen Lohnausfall weil sowieso frei, ergo keine Bezahlung.