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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgleich für Feiertage bei Teilzeitarbeit

S
schaaf
Nov 2016 bearbeitet

Teilzeitbeschäftigung von 90 %. Regelmäßiger freier Arbeitstag ist der Montag. Fällt dieser auf einen Feiertag, besteht das Anrecht, den freien Arbeitstag zu verlegen oder ist es Pech?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

10.04.2014 um 13:49 Uhr

Das ist dann einfach Pech. Bezahlt wird nach dem Lohnausfallprinzip. Hier gibt es keinen Lohnausfall weil sowieso frei, ergo keine Bezahlung.

M
martinez

10.04.2014 um 15:50 Uhr

Pech ja...........

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