Ausgleich für Feiertage bei Teilzeitarbeit
Teilzeitbeschäftigung von 90 %. Regelmäßiger freier Arbeitstag ist der Montag. Fällt dieser auf einen Feiertag, besteht das Anrecht, den freien Arbeitstag zu verlegen oder ist es Pech?
Community-Antworten (2)
10.04.2014 um 13:49 Uhr
Das ist dann einfach Pech. Bezahlt wird nach dem Lohnausfallprinzip. Hier gibt es keinen Lohnausfall weil sowieso frei, ergo keine Bezahlung.
10.04.2014 um 15:50 Uhr
Pech ja...........
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