Betriebsvereinbarung bei Versetzung
Wir werden einen Kollegen für 6 Monate in einen anderen betrieb versetzen. Gelten für diesen Zeitraum unsere oder die anderen Betriebsvereinbarungen?
Community-Antworten (2)
10.04.2014 um 11:29 Uhr
Hi, Ich würde sagen es gelten dann auch die BV der anderen Firma, da er für diesen Zeitraum ja bei denen dann Angestellt ist. Wenn ich das falsch sehe berichtigt mich bitte :) Gruß
10.04.2014 um 11:36 Uhr
In der Frage war von einem anderen Betrieb die Rede, nicht von einer anderen Firma!
Grundsätzlich sollte jede Betriebsvereinbarung einen Geltungsbereich beinhalten, dieser ist dann maßgeblich. Wurde es versäumt einen Geltungsbereich zu definieren, dann sind die Betriebsvereinbarungen entsprechend auszulegen. Dann hängt es letztendlich vom Regelungsinhalt der BVen ab, ob sie jeweils anzuwenden sind, oder nicht.
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