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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsentgelt/Schichtverschiebung

J
joederkleine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Gemeinde.

Etwas komplizierte Frage jetzt. Es geht um eine Feiertagsbezahlung.

Situation ist diese: teilkontinuierliches 3 Schicht System.

Die Nachtschicht würde gerne durch den Feiertag hindurcharbeiten. D. h. ganz normale Nachtschichtwoche von MOaufDI, DIaufMI, MIaufDO, Donnerstag 1. Mai, um dann am DOauf FR, die Nachtschichtstunden von FRaufSA vorzuarbeiten.

Nun meine Frage: Werden trotz der Vorgeholten Arbeitsstunden von FRaufSA vom DOaufFR die Feiertagszuschläge fällig?

Die regelmäßigkeit sieht eigentlich vor, das DOaufFR arbeitsfrei bleibt und stattdessen die Regelarbeitszeit am FRaufSA geleistet werden muss. Die schwierigkeit ist zu bestimmen ob trotz "vorarbeitens" die Schichtzulagen (Feiertag) fällig werden. Die Nachtschichtzulagen werden ja sowieso bezahlt.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.04.2014 um 16:48 Uhr

Das kommt natürlich auf die konkrete Reglung im Tarifvertrag - oder sofern dieser nicht besteht - auf die BV zum System der Schichtzulagen an.

Aber ich würde mal sagen: Den Zuschlag gibt es ja als Entschädigung entgangener Feiertagsfreuden. Und wenn die nicht entgangen sind .....

F
Farce

10.04.2014 um 00:47 Uhr

Sind wir jetzt schon in einem Selbstbedienungsladen?

Wenn es hierzu keine tarifliche Regelung gibt, was ich bezweifle, gibt es überhaupt nichts. Gesetzlich schon mal gar nicht. Siehe hierzu: BAG Urt. v. 11.01.2006, Az.: 5 AZR 97/05

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