AG erzählt Sachen über BR die nicht stimmen
Unser AG macht falsche Äußerungen über unsere Arbeit. Da wir noch "Welpenschutz" haben (gegründet November 2017 gerade Schulung hinter uns) sind wir uns manchmal noch unsicher. Es geht um Änderungsanträge der AN (schichtverschiebung) . Die Personalabteilung gibt an, die braucht ihr eh nich einreichen,der BR lehnt sie sowieso ab. Abgesprochen war, wenn der direkte Vorgesetzte sein ok gibt, dann ist das für uns kein Grund noch einmal darüber zu schauen.
Was für möglichkeiten haben wir jetzt gegenüber der Äußerung von dem AG?
Community-Antworten (3)
26.01.2018 um 23:50 Uhr
Grundsätzlich: Die beste Möglichkeit ist die Information der Mitarbeiter. Gerade, wenn Ihr noch neu seid: Holt die Kollegen mit in Euer Boot! Berichtet in den vierteljährigen Betriebsversammlungen über Eure derzeitigen Arbeitsfelder und stellt falsche Informationen richtig. Wenn der Betrieb das hergibt: Macht eine BR-Zeitung, damit Ihr schneller rfeagieren könnt. Die Themen werden Euch nicht so schnell ausgehen, gerade wenn Ihr am Anfang fleißig Schulungen besucht.
27.01.2018 um 17:44 Uhr
So etwas haben wir auch zu genüge erlebt. Aber man darf sich nicht entmutigen lassen. Gerade am Anfang ist es schwer, wir haben etwas über ein Jahr hinter uns und hatten auch das Problem, das alles Negative vom BR kommt. Wir haben einfach Newsletter eingerichtet als Info über unsere Arbeit, die Personen im BR vorgestellt und Infos bezw. Gesetzestexte abgedruckt. Haben die an alle E-Mail-Adressen im Haus gesendet und auch ausgedruckt im Pausenraum ausgelegt. Ihr müsst euer Vertrauen BR zu Kollegen aufbauen und immer auch mal nachfragen/prüfen. Der Respekt von der GL kommt mit dem Vertrauen von euch zu Mitarbeiter, auch klären der Aussagen ist wichtig.
28.01.2018 um 21:11 Uhr
Was Ihr da mit dem AG abgesprochen habt, klingt nach einer mündlich getroffenen Regelungsabrede. Die ist nur auf Grundlage eines BR-Beschlusses möglich. Ist der gerichtsfest protokolliert? Möglicherweise ist sie auch auf einer mit der Geschäftsführung gemeinsam abgehaltenen Sitzung ("Monatsgespräch") vereinbart worden. Dann sollte es den Teil des Sitzungsprotokolls geben, den Ihr der Geschäftsführung in Kopie habt zukommen lassen und der den gemeinsam mit dem AG verbrachten Teil der Sitzung behandelt.
Wenn der AG die getroffene Absprache fehlerhaft wiedergibt, würde ich ihn zunächst mündlich darauf ansprechen, evtl erst einmal freundlich fragen, ob es da evtl ein Mißverständnis gegeben haben könnte usw.. Wenn das nicht reicht, ihm das Protokoll des Monatsgesprächs noch einmal übergeben, wenn es dieses gibt. Wenn auch das nicht hilft, Info an Eure Kollegen (z.B. Aushang an eurem Schwarzen Brett, Kopie an AG), was Ihr mit dem AG vereinbart habt.
Wenn auch das nicht hilft, macht aus Eurer Regelungsabrede eine Betriebsvereinbarung. Die muß dann vom AG den Kollegen bekannt gegeben werden. Ihr könnt - sofern der AG sich dagegen sträubt - mit der teuren Einigungsstelle drohen und sie dann erforderlichenfalls auch bilden. Dort kann mit fachmännischer Hilfe die BV unter Dach und Fach gebracht werden.
Ob Ihr den AG auf strafrechtliche Konsequenzen (Üble Nachrede, Verleumdung) aufmerksam machen wollt, ist eine Frage der Taktik. Ihr bräuchtet zudem genügend gerichtsfeste Beweise (Zeugen ...). Ich meine, man sollte es immer erst auf die freundliche Tour versuchen, statt das Klima mit dem Vorschlaghammer voreilig zu vergiften.
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