Erstellt am 09.04.2014 um 14:41 Uhr von moreno
Na heut etwas dünnhäutig? Ob Du zur Wahl gehst oder nicht ist Deine Entscheidung das kannst den beiden ja sagen!
Aber was für Folgen soll das für die Wahl haben?????? Höchstens das die Wahlbeteilligung eine Stimmeweniger hat.
Erstellt am 09.04.2014 um 15:07 Uhr von Schlamuser
Und wieder ein Betriebsratsvorsitzender der meint,er ist Gott.
Erstellt am 09.04.2014 um 17:10 Uhr von Nubbel
geh hin und geb nen leeren stimmzettel ab, was machst du dir probleme?
Erstellt am 09.04.2014 um 17:16 Uhr von nicoline
headi,
*Welche Möglichkeiten habe ich gegen die (subjektiv empfundene Nötigung) anzugehen?*
Das gegenüber dem, der Dich angeblich nötigt, genau so zu benennen und das zu tun, was Du für Dich entschieden hast!
*Welche Folgen kann dies für die Wahl als solche haben?*
Diese angebliche Nötigung ist kein Wahlanfechtungsgrund, oder was genau meintest Du damit?
Erstellt am 09.04.2014 um 17:33 Uhr von paula
was in Deutschland nun schon alles eine Nötigung ist....
bei uns fordert sogar der AG auf sich doch bitte an der Wahl zu beteiligen. Ist das auch kriminell?
Erstellt am 10.04.2014 um 09:48 Uhr von headi
Hallo Paula,
vielleicht habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt. DIe Aufforderung zu wählen ist weder strafbar noch verwerflich. Im Sinne der Wahlwerbung kann dies sogar gewollt sein.
Wenn diese Aufforderung aber ergeht mit dem Zusatz, "Warum warst du noch nicht" (Sprich: "ich weis dass du noch nicht warst"), dann haben wir eine ganz andere Grundlage.
Kriminell (und damit meine ich strafrechtlich relevant) wird es, wenn die Aufforderung eine Entwicklung nimmt a la "Du wirst schon sehen was du davon hast". Dies wurde im vorliegenden Fall als subjektiv nötigend empfunden.
Hallo nicoline,
danke für Deine Zeilen. Ich habe bereits ein Feedback aus der Rechtsabteilung. um dir jetzt die 3 Seiten Juristendeutsch zu ersparen hier die kurze Zusammenfassung warum die Wahl sehr wahrscheinlich für ungültig erklärt werden wird.
- Verstoß gegen die Prinzipien der freien Wahl (...)
- Unerlaubte Bevorteilung eines Bewerbers (dadurch das dem BR-Vors. Einblick in die mit "Wahlvermerk versehene Wählerliste" gewährt wurde konnte dieser gezielt jene Mitarbeiter ansprechen und für sich gewinnen...)
Erstellt am 10.04.2014 um 10:00 Uhr von Lotte
Hallo headi,
Wenn Du sogar eine Rechtsabteilung hast, warum dann die Frage in diesem Forum?
LG Lotte
Erstellt am 10.04.2014 um 10:21 Uhr von headi
weil ich davon ausgegangen bin, hier eher auf Leute zu treffen, die sich mit solchen Dingen schon befassen mussten.