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Wahlvorstand übt Druck auf Wähler aus

H
headi
Nov 2016 bearbeitet

Heute war bei uns BRW. Ich möchte keinem der Kollegen zu nahe treten und mich nicht zwischen 2 Freunden entscheiden müssen, Deshalb habe ich mich entschlossen nicht zu wählen. Mittlerweile wurde ich sowohl von meiner Assistentin als auch von einem Bewerber der aktuellen Wahl (auch aktueller BR-Vorsitz) aufgefordert meine Stimme abzugeben.

Welche Möglichkeiten habe ich gegen die (subjektiv empfundene Nötigung) anzugehen? Welche Folgen kann dies für die Wahl als solche haben?

Danke

1.78408

Community-Antworten (8)

M
Moreno

09.04.2014 um 16:41 Uhr

Na heut etwas dünnhäutig? Ob Du zur Wahl gehst oder nicht ist Deine Entscheidung das kannst den beiden ja sagen!

Aber was für Folgen soll das für die Wahl haben?????? Höchstens das die Wahlbeteilligung eine Stimmeweniger hat.

S
Schlamuser

09.04.2014 um 17:07 Uhr

Und wieder ein Betriebsratsvorsitzender der meint,er ist Gott.

N
Nubbel

09.04.2014 um 19:10 Uhr

geh hin und geb nen leeren stimmzettel ab, was machst du dir probleme?

N
nicoline

09.04.2014 um 19:16 Uhr

headi, Welche Möglichkeiten habe ich gegen die (subjektiv empfundene Nötigung) anzugehen? Das gegenüber dem, der Dich angeblich nötigt, genau so zu benennen und das zu tun, was Du für Dich entschieden hast!

Welche Folgen kann dies für die Wahl als solche haben? Diese angebliche Nötigung ist kein Wahlanfechtungsgrund, oder was genau meintest Du damit?

P
paula

09.04.2014 um 19:33 Uhr

was in Deutschland nun schon alles eine Nötigung ist....

bei uns fordert sogar der AG auf sich doch bitte an der Wahl zu beteiligen. Ist das auch kriminell?

H
headi

10.04.2014 um 11:48 Uhr

Hallo Paula,

vielleicht habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt. DIe Aufforderung zu wählen ist weder strafbar noch verwerflich. Im Sinne der Wahlwerbung kann dies sogar gewollt sein.

Wenn diese Aufforderung aber ergeht mit dem Zusatz, "Warum warst du noch nicht" (Sprich: "ich weis dass du noch nicht warst"), dann haben wir eine ganz andere Grundlage.

Kriminell (und damit meine ich strafrechtlich relevant) wird es, wenn die Aufforderung eine Entwicklung nimmt a la "Du wirst schon sehen was du davon hast". Dies wurde im vorliegenden Fall als subjektiv nötigend empfunden.

Hallo nicoline,

danke für Deine Zeilen. Ich habe bereits ein Feedback aus der Rechtsabteilung. um dir jetzt die 3 Seiten Juristendeutsch zu ersparen hier die kurze Zusammenfassung warum die Wahl sehr wahrscheinlich für ungültig erklärt werden wird.

  • Verstoß gegen die Prinzipien der freien Wahl (...)
  • Unerlaubte Bevorteilung eines Bewerbers (dadurch das dem BR-Vors. Einblick in die mit "Wahlvermerk versehene Wählerliste" gewährt wurde konnte dieser gezielt jene Mitarbeiter ansprechen und für sich gewinnen...)
L
Lotte

10.04.2014 um 12:00 Uhr

Hallo headi, Wenn Du sogar eine Rechtsabteilung hast, warum dann die Frage in diesem Forum? LG Lotte

H
headi

10.04.2014 um 12:21 Uhr

weil ich davon ausgegangen bin, hier eher auf Leute zu treffen, die sich mit solchen Dingen schon befassen mussten.

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