Betriebsratswahl anfechtbar ?
Hallo BRler
Allgemeines: wir haben am 28.03.06 Betriebsratswahlen/ Personenwahl. Bei uns im Betrieb sind aufgrund der Belegschaftsstärke 7 ordentliche Kandidaten/ innen zu wählen, Es haben sich 9 Personen, leider sehr wenige aufstellen lassen (besser ein Betriebsrat als keiner).
Frage 1:
Ein Kandidat dieser Personenwahl hat sich aufstellen lassen mit dem Hinweis, dass er aus privaten Gründen nur als Ersatzkandidat zur Verfügung stehen möchte, selbst wenn er bei der Auszählung der Stimmen ausreichend bekommen hat, um unter den ersten 7 zu sein. Fairerweise hat dieser Kandidat in der Firma eine Rundmail mit diesem Hinweis geschickt und auch eine Mitteilung an die Mitteilungsbretter ausgehängt, damit die Wählerinnen u. Wähler informiert sind. Ist dieses möglich ?
Darf dann in der Rangfolge der/ die nächste diesen BR.-Platz als ordentliches Mitglied einnehmen (nachrutschen), oder ist unsere Wahl dadurch anfechtbar und eventuell sogar ungültig ?
Frage 2:
Ein Briefwähler hat in den vom Wahlvorstand verschickten Wahlunterlagen seinen weißen mitgeschickten Umschlag zur Stimmabgabe nicht benutzt, er behauptet, er wäre nicht mitgeschickt worden und hat einen eigenen Umschlag für seinen Stimmzettel genommen und zusammen mit den anderen Unterlagen (Erklärung...) an den WV zurückgesandt, ein anderer Brief-Wähler hat seinen Stimmzettel zwar nicht sichtbar gefaltet, aber ohne diesen dafür vorgesehenen Umschlag in den von uns auch mitgeschickten DIN A5 Umschlag zurückgeschickt.
Wir als Wahlvorstand haben daher zu zweit diese gefalteten Stimmzettel direkt ohne Ansicht in die Wahlurne gesteckt, ist dieses so korrekt ? oder sollten wir als WV diese als ungültig erklären ? Wir haben nun vor, am Wahltag die persönlich abgegebenen Stimmzettel ohne Briefumschlag und vom jeweiligen Wähler nicht sichtbar gefaltet in die Wahlurne werfen zu lassen, damit es keine sichtbaren Unterschiede zu den Briefwählern gibt (Neutralität), können wir das so machen?, als Wahlvorstand sind wir uns einig. Es geht uns nur um die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl, leider gibt es im Betrieb Leute, die nur auf Fehltritte des WV warten.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Wir wünschen einen schönen Tag
Mit freundlichen Grüßen
Birgit M.
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 10:04 Uhr
Da mir so einige Fehler bei Euch unterlaufen zu sein scheinen, weiss ich gar nicht, wo ich anfangen soll... Frage 1: Man kann nicht nur als Ersatzmitglied kandidieren. Ganz oder gar nicht heisst die Devise. Es gibt also kein BR-Mandat light! Frage 2: Da sind eine Menge Fehler passiert, wie mir scheint. Die Briefwahlunterlagen hätten unbedingt für ungültig erklärt werden müssen. Ihr - und ich zitiere eine große Geistin dieses Forums - tretet damit alles was heilig ist bzgl. der Geheimhaltung mit Füssen. Ausserdem: Was haben die Briefwahlunterlagen vor Beendigung der Stimmabgabe in der Wahlurne zu suchen?
Meines Erachtens idt Eure Wahl mehr als nur anfechtbar.
21.03.2006 um 10:17 Uhr
Hallo Birgit, zu Frage 1: Eine Wahlbewerbung als Ersatzmitglied gibt es nicht. Wenn der Kandidat gewählt wird als BRMtgl kann er nur sagen ob er die Wahl annimmt oder nicht. Wenn er die Wahl nicht annimmt, kann er auch kein Ersatzmitglied sein.
zu Frage 2: Nach § 11 WO 2002 muß der Stimmzettel in einem Wahlumschlag sein. Die Stimmzettel müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben, gleiches gilt für die Wahlumschläge. Erst kurz vor Schluß der Stimmabgabe werden die Freiumschläge der Briefwähler geöffnet und dann die Wahlumschläge nach Vermerk in der Wählerliste von dem WV in die Urne gesteckt (§ 26 WO2001). Die beiden erwähnten Stimmzettel sind demnach ungültig.
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