Erstellt am 25.03.2009 um 20:31 Uhr von DonJohnson
@Mattias
Nun, wenn ihr euch da sicher seid, dann setzt die Personen mit drauf! Wenn der AG Einwände hat, wird er diese sicherlich mitteilen! Machen diese Personen die größe des Gremiums usw vielleicht aus?
Erstellt am 26.03.2009 um 07:48 Uhr von Matthias1506
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie hilft mir schon sehr weiter.
Die Größe des Gremiums ändert sich nicht, nur bei einer Person handelt sich um eine Mutter, die im April aus dem Mutterschutz zurückkommt und schon einen Arbeitsgerichtstreit mit dem AG, zwecks Arbeitszeit führt. Der AG möchte diese Mutter auch nicht mehr weiterbeschäftigen. Bei diesem Fall sind wir uns nicht sicher, ob wir diese Mutter auf die Wähler- und Wahlberechtigkeitsliste setzen dürfen. Dürfen wir das? Ich habe laut BetrVG keine Einwände dafür gefunden.
Mit freunlichen Grüßen
Matthias
Erstellt am 26.03.2009 um 08:17 Uhr von Mona-Lisa
@Matthias,
die Kollegin ist nach wie vor Kollegin! Also schnellstens drauf auf die Wählerliste!
Erstellt am 26.03.2009 um 09:38 Uhr von paula
ist den klar, dass die MA die Ausgliederung mitgemacht hat?
Erstellt am 26.03.2009 um 09:51 Uhr von Matthias1506
Es wurden drei komplette Abteilungen ausgegliedert, deswegen gehen wir davon aus, dass auch diese Mutter mit ausgegliedert wurde.
Genau können wir es leider nicht sagen, aber nachdem wir aus der Personalbateilung keine Informationen bekommen, werden wir es trotzdem riskieren und die Kollegin auf die Liste setzen. Der AG wird es uns sicher wissen lassen, wenn wir falsch liegen.
Wir sehen es nicht ein, dass wir den Informationen hinterherlaufen und mit Konsequenzen drohen müssen (z.B. §119 BetrVG), damit wir die notwendigen Auskünfte bekommen. Deswegen werden wir es auf diesen Weg versuchen.