Wähler- und Wählbarkeitsliste aus der Personalabteilung?
Ist es zwingend notwendig, dass die Wähler- und Wählbarkeitsliste aus der Personalabteilung kommt oder kann man diese auch selber erstellen?
Unser Fall: Wir wurden in eine neue Firma ausgegliedert in der es noch keinen Betriebsrat gibt. Wir haben nun auf einer einberufenen Betriebsversammlung einen Wahlvorstand gewählt. Daraufhin haben wir in der Personalabteilung eine Wähler- und Wählbarkeitsliste angefordert und auch bekommen. Nur fehlen auf dieser Liste 4 Personen und diese Informationen haben wir auch auf wiederholtes Nachfragen beim Personalleiter nicht bekommen. Wir könnten uns aber diese Daten viel schneller selber besorgen. Ist dies rechtlich angreifbar? Deswegen oben genannte Frage.
Mit freundlichen Grüßen Matthias
Community-Antworten (5)
25.03.2009 um 21:31 Uhr
@Mattias Nun, wenn ihr euch da sicher seid, dann setzt die Personen mit drauf! Wenn der AG Einwände hat, wird er diese sicherlich mitteilen! Machen diese Personen die größe des Gremiums usw vielleicht aus?
26.03.2009 um 08:48 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie hilft mir schon sehr weiter. Die Größe des Gremiums ändert sich nicht, nur bei einer Person handelt sich um eine Mutter, die im April aus dem Mutterschutz zurückkommt und schon einen Arbeitsgerichtstreit mit dem AG, zwecks Arbeitszeit führt. Der AG möchte diese Mutter auch nicht mehr weiterbeschäftigen. Bei diesem Fall sind wir uns nicht sicher, ob wir diese Mutter auf die Wähler- und Wahlberechtigkeitsliste setzen dürfen. Dürfen wir das? Ich habe laut BetrVG keine Einwände dafür gefunden.
Mit freunlichen Grüßen Matthias
26.03.2009 um 09:17 Uhr
@Matthias, die Kollegin ist nach wie vor Kollegin! Also schnellstens drauf auf die Wählerliste!
26.03.2009 um 10:38 Uhr
ist den klar, dass die MA die Ausgliederung mitgemacht hat?
26.03.2009 um 10:51 Uhr
Es wurden drei komplette Abteilungen ausgegliedert, deswegen gehen wir davon aus, dass auch diese Mutter mit ausgegliedert wurde. Genau können wir es leider nicht sagen, aber nachdem wir aus der Personalbateilung keine Informationen bekommen, werden wir es trotzdem riskieren und die Kollegin auf die Liste setzen. Der AG wird es uns sicher wissen lassen, wenn wir falsch liegen. Wir sehen es nicht ein, dass wir den Informationen hinterherlaufen und mit Konsequenzen drohen müssen (z.B. §119 BetrVG), damit wir die notwendigen Auskünfte bekommen. Deswegen werden wir es auf diesen Weg versuchen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Betriebsratswahl anfechtbar ?
ÄlterHallo BRler Allgemeines: wir haben am 28.03.06 Betriebsratswahlen/ Personenwahl. Bei uns im Betrieb sind aufgrund der Belegschaftsstärke 7 ordentliche Kandidaten/ innen zu wählen, Es haben sich 9
Jugend - Wahlen
ÄlterNoch mal eine Frage Bezüglich Briefwahl. Muss der Wahlvorstand den Wählern eine Briefwahl zusenden wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl ausser Haus sind? Oder muss der Wähler sich selber drum Kümmern?