Ist es zwingend notwendig, dass die Wähler- und Wählbarkeitsliste aus der Personalabteilung kommt oder kann man diese auch selber erstellen?

Unser Fall: Wir wurden in eine neue Firma ausgegliedert in der es noch keinen Betriebsrat gibt. Wir haben nun auf einer einberufenen Betriebsversammlung einen Wahlvorstand gewählt. Daraufhin haben wir in der Personalabteilung eine Wähler- und Wählbarkeitsliste angefordert und auch bekommen. Nur fehlen auf dieser Liste 4 Personen und diese Informationen haben wir auch auf wiederholtes Nachfragen beim Personalleiter nicht bekommen. Wir könnten uns aber diese Daten viel schneller selber besorgen. Ist dies rechtlich angreifbar? Deswegen oben genannte Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias