Erstellt am 08.04.2014 um 15:55 Uhr von gironimo
>aber einige werden < und einige nicht?
Wenn es vorgeschriebene Untersuchungen sind, finden die in der Arbeitszeit statt.
Ein Fall für den Betriebsrat, hier mit dem Arbeitgeber klare Regeln zu schaffen.
Erstellt am 08.04.2014 um 16:23 Uhr von hohenossig
Die Leute vom Rettungswagen kommen immer mal in die Wache und können das da mit Glück machen, die im Krankentransport sind den ganzen Tag weg. Dadurch kommt der Unterschied.
Erstellt am 08.04.2014 um 17:34 Uhr von Pjöööng
In der ArbMedVV heißt es leider etwas unscharf: " Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden."
Meines Erachtens ist das ein "hartes soll". Der Arbeitgeber muss es also so weit zumutbar ermöglichen, die Untersuchungen während der Arbeitszeit durchzuführen. Ich sehe keinen Grund warum man die Krankentransporte nicht so planen können sollte, dass die Fahrer nicht während der Arbeitszeit zur Untersuchung gehen können.
Erstellt am 08.04.2014 um 18:15 Uhr von hohenossig
Gibt es Urteile darüber falls es nicht in der Arbeitszeit möglich ist ?
Erstellt am 09.04.2014 um 01:51 Uhr von Oskar
Deine Frage wurde schon beantwortet, es ist Arbeitszeit und muss vergütet werden.