Urlaubabzug bei Nichteinhaltung von Stundenabgabetermin
Hallo Zusammen! Da ich erst neu bin möchte ich mich auf diesen wege erst einmal bedanken!
Nun zu meiner Frage! Der alte Betriebsrat und der Arbeitgeber haben Betriebsvereinbarung geschlossen worin steht, dass bei nichtabgabe der Arbeits-Stunden (Tätigskeitstunden) in der Draufolgende Wochen ein Urlaubstag vom jewaligen Mittarbeiter der dieses missachtet hat abgezogen wird. Ich möchte jetzt wissen ob dieses rechtens ist und wenn ja ob der neue Betriebsrat dargenen wetwas unternehmen kann.
Danke für Eure Antworten!
Community-Antworten (7)
08.04.2014 um 17:39 Uhr
Da kann man schlecht sagen, was genau geregelt ist - aber o.k. ist es allemal nicht. Der Urlaub dient der Erholung.
Um welche "Stundenabgaben" handelt es sich denn?
Wie auch immer; jede BV kann gekündigt werden und durch Verhandlungen eine neue BV abgeschlossen werden. Dazu müsst Ihr natürlich selbst erst einmal wissen, wie den die strittige Angelegenheit besser geregelt werden kann und wie Eure Verhandlungsposition ist.
Vielleicht brecht Ihr auch nicht gleich etwas über das Knie, sondern belegt erst einmal Grundlagenseminare, um das nötige Rüstzeug zu haben.
08.04.2014 um 17:53 Uhr
Es handelt sich um Stundenabgabe mit Tätigkeitsnachweis bzw. dien die Stundenerfassung dazu, dass sie ein Projekt zugeornet werden kann. Ich halte dieses nicht für rechtens, da jeder Arbeitnehmer ein eingenen Arbeitsvertrag mit dem entsprechenen Urlaubstagen hat und diese BV auch nur im vorbeigehen nach unterzeichung des Arbeitsvertrages erwänt wird.
08.04.2014 um 17:57 Uhr
Also ist der Urlaubsabzug so etwas wie eine Betriebsbuße?
Das sehe ich auch als völlig unakzeptabel an. Da solltet Ihr tatsächlich die BV kündigen.
08.04.2014 um 18:39 Uhr
Ich würde diese BV (so wie sie hier dargestellt wird) nicht einmal kündigen, sondern den Arbeitgeber auf deren Unwirksamkeit hinweisen und fertig.
08.04.2014 um 19:50 Uhr
Hallo,totaler Schwachsinn.Erholungsurlaub gehört dem Mitarbeiter.Da hat der Arbeitgeber die Finger davon zu lassen.Was macht euer Halsabschneider eigentlich dann,wenn ein Mitarbeiter keinen Urlaub mehr hat ? Greift ihm dann euer Arbeitgeber dem Mitarbeiter in die Lohntüte ?
08.04.2014 um 19:58 Uhr
Ist es nicht so wenn ein Höher gestelltes Gesetz was anderes aussagt wie in der BV ist dieser Passus in der BV Unwirksam und es gibt doch Gesetzlich geregelten und oder Tariflichen Urlaubsanspruch(zumal es sich ja um eine bestrafung handelt wenn mann vergisst seine stundennachweise/Arbeitsnachweise) zu erbringen oder sehe ich da was falsch Dementsprechend kann ja wohl eine BV nichts anderes regeln was Urlaub anbetrifft zum Nachteil der Mitarbeiter
08.04.2014 um 20:50 Uhr
Sachen gibt's...
Ich frag mich nur, warum der Chef nicht zu Sanktionen greift, für die er nicht mal den BR braucht. Die korrekte und rechtzeitige Abgabe der Stundenerfassung samt Tätigkeitsbericht dürften eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht darstellen. Und bei Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten gilt im Allgemeinen: Ermahnung - Abmahnung - evtl. "letzte Abmahnung" - verhaltensbedingte Kündigung.
Ja - und wenn am Monatsende die Stunden nicht rechtzeitig da sind, kann ich den Lohn nicht berechnen. Also nur ein Abschlag. Und dann die ganzen anderen Sachen, die die Buchhaltung so tut - und irgendwann haben die wohl auch die Zeit für die Nachberechnung aufgrund der verspäteten Abgabe...
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