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Arbeitsanweisung bei Nichteinhaltung behält sich Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen vor - ist das so o.k.?

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Engeldernacht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin ein neues Betriebratsmitglied,

wir sind ein Unternehmen,(Call-Center) produktinformationen müssen bei uns über einen Produktzettel ausgefüllt und dann an Kunde weitergegeben werden. Wir haben nun vom Standortleiter folgende information erhaltn, Bei nichteinhaltung behalten wir uns arbeitsrechtliche Konsequenzen vor.

Ist das so OK ???? Frage kam von einem Agent.

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Community-Antworten (1)

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Rollie

02.08.2006 um 23:00 Uhr

Auf den 1. Blick kann ich nicht erkennen, das es nicht in Ordnung wäre. Der Vorgesetzte gibt die Anweisung, das Entsprechendes ausgefüllt wird und erklärt es zu einer Arbeitspflicht. Kommt man seiner Arberitspflicht nicht nach, kann er dieses Fehlverhalten abmahnen und weitere Konsequenzen androhen.

Nehmen wir an, ein Meister würde den Automechaniker anweisen, beim Radwechsel auch die Schrauben anzuziehen, wären arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Mißachtung nicht gerechtfertigt ?

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