Nichteinhaltung der bestehenden BV - kann der BR mit in die Verantwortung gezogen werden?
Kann bei Nichteinhaltung einer bestehenden BV der BR mit in die Verantwortung gezogen werden? oder betrifft dies nur den AG? Meiner Ansicht nach hat der BR für die Einhaltung mit zu sorgen oder sehe ich dies falsch?Habe viele Gründe danach zu fragen doch würde die Seite nicht ausreichen alles aufzuzählen.Conny
Community-Antworten (3)
24.11.2005 um 12:04 Uhr
Ich denke, hier gilt der § 77 Abs 1 Satz 1 BetrVG. (Sofern nichts anderes vereinbart ist) führt der AG die Vereinbarungen durch und trägt hierfür auch die Verantwortung.
Es gehört lediglich zu den allgemeinen Aufgaben des BR (§ 80 BetrVG) "darüber zu wachen", dass die BV's eingehalten und angewandt werden.
Im allgemeinen ist es ja schon im Interesse des BR, dass Vereinbarungen mit ihm auch eingehalten werden. Er muss den AG halt auffordern dafür zu Sorgen, dass Vereinbarungen eingehalten werden und notfalls auch das Arbeitsgericht bemühen. Selbst legt der BR aber keine Hand an.
22.11.2006 um 13:28 Uhr
Was ist wenn es eine GBV gibt, die nicht eingehalten wird? Kann der BR am Standort als Druckmittel die GBV kündigen?
22.11.2006 um 13:37 Uhr
Burlington,
äh ? wie meinst du das > Eine BV Kündigen ? von BR Seite aus ????? Warum sollte der BR eine BV Kündigen welche zur verbesserung der Arbeit des AN mit GF abgeschlossen wurde Kündigen ??? Das macht zu meisst nur der AG/GF !!!!
Eine BV einhalten bzw dafür zu sorgen DAS ist eine aufgabe vom BR !!!! Habt ihr d. keine Schlussklausel in der BV z.B bei nicht Einhaltung Strafgeld ???
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