Arbeiten alleine in der Dienststelle / Einschränkungen?
Hallo an alle. Folgender Satz wurde mir schriftlich mitgeteilt, obwohl ich kein grünes Licht dafür gab: "Wir haben uns dann miteinander vereinbart, dass aus Gründen der Fürsorge Ihnen gegenüber eine Ausübung Ihrer Tätigkeit in der Geschäftsstelle ohne Anwesenheit einer 2. Person aus der Geschäftsstelle künftig nicht mehr erfolgt kann und darf. Das haben Sie verständnisvoll auf- und angenommen."
Der Hintergrund besteht darin, dass ich 80 % schwerbehindert bin, ohne Merkzeichen und dieses Jahr knappe 11 Wochen im Krankenstand war.
Dieses Gespräch bzw. Schreiben wurde Persanalrat ausgestellt. Was kann ich gegn solche Bevormundung meines Dienstherren machen.
Für Eure Unterstützung und Hilfe eine herzliches Dankeschön.
Community-Antworten (5)
08.04.2014 um 16:40 Uhr
Ich kann zunächst nichts negatives finden. Es sei denn du kommst mit dem AGG um die Ecke Aber selbst dann ...
08.04.2014 um 16:59 Uhr
Ich sehe darin keine Bevormundung, sondern eine ordentliche Auslegung der Fürsorgepflicht des AG.
08.04.2014 um 17:27 Uhr
Ohne die Hintergründe zu kennen, kann man wohl allenfalls spekulieren ob das nun ein fürsorglicher Arbeitgeber ist, oder vielleicht eher doch schon eine Mobbinghandlung.
Die erste Frage wäre für mich: Wurde das denn "vereinbart"? Und hat der Arbeitgeber denn nachvollziehbare Gründe?
08.04.2014 um 17:46 Uhr
Wenn der AG so etwas glaubt anweisen zu müssen, kann er es doch tun, ohne den (offenbar falschen) Eindruck zu erwecken, man habe etwas einvernehmlich geregelt.
Das würde ich auch schon aus Prinzip zurückweisen.
Schreibe doch einfach allen Beteiligten, dass Du Dich nicht daran erinnern kannst, dass etwas miteinander vereinbart wurde und Du etwas verständnisvoll auf- und angenommen hast. Dann kannst Du noch Deine Sichtweise der Dinge darlegen.
An der Tatsache, dass der AG nur zwei Personen gleichzeitig arbeiten lassen will, wird sich zunächst nichts ändern.
Was ist, wenn die zweite Person fehlt? Dann kommt es zum Annahmeverzug des AG - oder ?
08.04.2014 um 20:14 Uhr
dass aus Gründen der Fürsorge Ihnen gegenüber eine Ausübung Ihrer Tätigkeit in der Geschäftsstelle ohne Anwesenheit einer 2. Person aus der Geschäftsstelle künftig nicht mehr erfolgt kann und darf.
Bedeutet eigentlich nur das du nicht alleine arbeiten darfst der AG ist verpflichtet dafür sorge zu tragen das immer eine zweite Person anwesend ist sei es aus Arbeitzschutz oder Schwerbehindertenrechtlichen Gründen aber frage doch mal beim INTEGRATIONSAMT nach die Können dir bestimmt mehr darüber sagen
Möchte hier auch nichts falsches rüberbringen fange erst an mich mit Schwerbehindertengesetz auseinander zu setzen
Berichtigt mich wenn ich was falsch sehe bin selber in der Lernphase mit Mut zu Fragen und Antworten
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