Einschränkungen am Arbeitsplatz ständig befristet
Hallo,
ein MA leidet schon seit Jahren an einer dauerhaften Erkrankung (Arthrose). Es wurde ihm vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein GdB von 30 gewährt und dies dauerhaft. Der MA wurde auch vom Fachärztlichen Dienst des Landesamtes untersucht und es wurde eine Bewegungseinschränkung festgestellt. Ein Facharzt (der den MA auch operiert hat), bestätigt ebenfalls eine dauerhafte Bewegungseinschränkung.
Bei uns im Betrieb ist es üblich das die Werksärzte Einschränkungen am Arbeitsplatz immer nur für max. 2 Jahre befristen und dann neue Befunde vorgelegt werden müssen.
Nun hat der MA sich aber darüber beschwert und möchte nicht alle 2 Jahre wieder hin und her rennnen, sich Termine holen und erneut in der Röhre untersuchen lassen. Darum möchte der MA eine dauerhafte Einschränkung bekommen. Doch der medizinische Leiter stimmte dem nicht zu. Er begründete das Ganze damit dass sich Krankheiten sowohl positiv und negativ verändern können und man darum regelmäßig untersuchen müsste.
Nun meine Fragen:
Hat der MA ein Recht darauf eine dauerhafte Einschränkung zu bekommen? Oder ist der AG im Recht und darf die Einschränkungen befristen und aktuelle Befunde anfordern?
Fällt dies unter den Arbeitsschutz, wie folgt? Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der sicherheits- und gesundheitsbezogenen Arbeitsumstände der Beschäftigten zu treffen und diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).
Mfg brnewbie78
Community-Antworten (2)
10.01.2020 um 12:55 Uhr
Ich sag das mal völlig platt: Der Werksärtzliche Dienst zweifelt hier den Fachärztlichen Dienst und das Versorgungsamt an. Was ist das den für ein Laden? Wen der Kollege dauerthaft eine GBV von 30 hat, dann hat er diese. Er sollte man ganz schnell seinen SBV einschalten. Befunde gehen den Betriebsarzt schon mal gar nix an. Die würde ich schlichtweg verweigern. In die Röhre würde ich auch nicht alle zwei Jahre gehen. Was passiert wen der AN den Besuch des Betriebsärztlichen Dienstes verweigert? Die erforderlichen Schutzmaßnahmen kann man auch so treffen, dass man den betroffenen MA einfach mal fragt ob er was braucht oder nicht. Zu deinen Fragen: Der AG darf die aktuellen Befunde nicht anfordern. Der MA hat eine dauerhafte Einschränkung.
10.01.2020 um 14:18 Uhr
Danke für die schnelle Antwort.
Der MA war auch schon bei seinem SBV und bei anderen BRs. Doch geholfen wurde ihm bisher nicht. Denn die anderen Stellen sind der Meinung das es hierbei um die Fürsorgepflicht für den AN geht, an die sich der AG hält. Das System hat so schon viele Jahre Bestand.
Wenn der MA nicht zur Verlängerung der Einschränkungen erscheint, verfallen die Einschränkungen. Auch die PA nimmt Einfluss auf die Entscheidungen der Werksärzte. Denn die PA fordert dass die Werksärzte nochmal genau schauen sollen ob man nicht die eine oder andere Einschränkung erstmal entfernen kann, so lange sie den MA derzeit nicht direkt betreffen.
Der MA hat aufgrund seiner Einschränkungen nämlich einen anderen Arbeitsplatz bekommen, bei dem diverse Dinge (z.B. schweres heben) ausgeschlossen sind, darum wurde dies auch von den Werksärzten aus den Einschränkungen entfernt. So sind bei dem MA in den letzten Jahren von 7 Einschränkungn nur noch 3 übrig geblieben.
Natürlich hat der MA nun Angst dass er dann irgendwann wieder woanders eingesetzt wird, wo er z.B. wieder schwer heben muss, da er ja keine Einschränkung mehr hat.
Zu den Befunden... Also die Werksärzte ignorieren z.B. Atteste komplett. Atteste werden generell nicht akzeptiert, nur Befunde aus z.B. Röhrenuntersuchungen oder OP-Berichte. Und selbst wenn dort steht das der MA bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen darf, bildet sich der Werksarzt dazu eine eigene Meinung und oft nicht zum Vorteil für den MA. Auch ich war schon selber von dieser Vorgehensweis betroffen.
Darf der Werksarzt die Befunde einfordern oder sich darüber hinwegsetzen? Ich hatte nämlich oben in der Frage AG angegeben statt Werksarzt. Da habe ich einen Fehler gemacht.
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte?
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