Hallo,
bei uns wurde eine Liste eingereicht, auf der das Einverständnis eines Kandidaten zur Kandidatur auf dieser Liste von einem Kollegen im Auftrag unterschrieben wurde. Der Kandidat befindet sich über die 3-Tage-Frist hinaus im Ausland. Uns als WV liegt außerdem die Vollmacht des Kandidaten an den Kollegen vor, allerdings mit der etwas unglücklichen Formulierung "Hiermit bevollmächtigte ich Herrn XY die Rangfolge zur Betriebsratswahl in meinem Sinne zu entscheiden". Der Bevollmächtigte ist damit zum Treffen der Listenkandidaten gegangen, hat sich an der Wahl der Listenplätze beteiligt und abschließend die Unterschrift im Auftrag des eigentluchen Kandidaten zum Einverständnis mit der Kandidatur auf dem in der Wahl bestimmten Listenplatz dieser Liste geleistet. Außerdem wurde uns eine frühere Version der Liste (andere Reihenfolge, tw. andere Personen)vorgelegt, auf der die Original Unterschrift des Kandidaten enthalten ist.
Wie sollen wir als WV jetzt sinnvollerweise handeln?

A) Wir betrachten die vorliegenden Informationen als ausreichend, um die Bevollmächtigung und damit auch das Einverständnis mit der Kandidatur auf der entsprechenden Liste anzuerkennen. Liste ist gültig.

B) Wir sehen einen heilbaren Mangel und fordern den Listensprecher auf, eine Vollmacht zur Einverständniserklärung mit Bezug auf Listenname und Listenplatz per Fax oder Mail oder Foto einer eigenhändig unterschriebenen Vollmacht per Messenger innerhalb der 3-Tages-Frist beizubringen. Ansonsten ist die Liste insgesamt ungültig.

Was würdet ihr vertretbar und formal korrekt finden? Haben wir weitere Alternativen?

Bitte unterstützt uns zügig. Die Frist.....Danke.