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Akteneinsicht

G
Gustl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

die Chronik geht weiter, meine Frage über die Einsicht mit einer Vollmacht habt ihr ja schon beantwortet. Siehe Nr.: 39163. Danke.

Ich werde nun Akteneinsicht nehmen für einen MA der mich (BRV) bevollmächtigt hat, in seine Personalakte, welche im HAuptwerk (100 km entfernt) sich befindet. Der MA, der seinen Originalvertrag verschlampt hat, möchte, dass ich eine Kopie von dem in der Personalakte befindlichem Vertrag mache. § 83 BetrVG sagt ja, dass ein BR hinzugezogen werden darf. Mit seiner Vollmacht darf ich laut AG auch ohne dem Beisein vom MA Einsicht nehmen (weis nicht ob das stimmt, aber ich werde sicher nicht den AG aufklären) Aber wie ist es, wenn man den Vertrag kopieren möchte, mit Vollmacht des MA? Darf ich das?

Danke für eure Antworten.

Gruß, Gustl.

3.16001

Community-Antworten (1)

S
Südmann

20.04.2011 um 16:56 Uhr

die Rechtsprechung sieht das Thema so :

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Kopien aus der Personalakte für den Arbeitnehmer anzufertigen, der Arbeitnehmer ist aber berechtigt, Kopien auf seine Kosten anzufertigen.

...........dass dem Arbeitnehmer auch zu gestatten ist, Kopien anzufertigen, da Kopien aufgrund des technischen Fortschrittes lediglich eine manuelle Abschrift ersetzt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.1981, Az.: 2 Sa 79/80).

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