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Betriebsratswahl mit Gemauschel

G
grtzhu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir stehen kurz vor der neuen BR-Wahl, hierfür gab es 5 Listen, eine Liste wurde als ungültig erklärt, weil sich nach dem sammeln von Stützunterschriften noch Bewerber auf diese Liste eingetragen haben. Die anderen 4 Listen wurden vom Wahlvorstand als gültig erklärt, die Nummern der Listen wurde durch Losverfahren geklärt. Jetzt wurde ein Mitarbeiter dazu angeregt, auszusagen, daß er gerne eine Liste eingereicht hätte, wenn er Kenntnis von der bevorstehenden Wahl gehabt hätte(Mitarbeiter ist seit längerer Zeit krank geschrieben). Wie sind hier die rechtlichen Folgen für die bevorstehende Wahl??? Wie können wir abwenden, das es zur Wahlanfechtung kommt,bzw. das neue Listen eingereicht werden?

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Community-Antworten (12)

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gironimo

07.04.2014 um 20:02 Uhr

Nicht irre machen lassen - sondern wählen lassen.

Was der Kollege - oder wer auch immer - anschließend macht und ob er zum Gericht läuft, wird sich zeigen. Und dann gilt ja erst einmal: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Für neue Listen ist es doch wohl zu spät (Einreichungsfrist).

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nicoline

07.04.2014 um 20:06 Uhr

Wie sind hier die rechtlichen Folgen für die bevorstehende Wahl??? Wie können wir abwenden, das es zur Wahlanfechtung kommt Das könnt ihr nicht verhindern, die Frage ist ja , ob der Betroffenen wirklich klagt und wie das Gericht dann entscheidet.

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Farce

07.04.2014 um 20:14 Uhr

Wenn eine Streichung der letzten Einträge noch innerhalb der Frist möglich gewesen wäre, im Zweifelsfall sogar durch den WV, und sie dann dadurch als gültig zu werten wäre und dieses nicht geschah, ist sie nicht nur anfechtbar, sondern höchstwahrscheinlich auch als ungültig einzustufen.

Ein WV hat bis zur letzten Sekunde dafür zu sorgen, dass korrigierbare Fehler auch behoben werden können. Da es sich hier um eine ganze Liste handelt, hat es bestimmt einen Einfluss auf das Wahlergebnis.

P
Pjöööng

07.04.2014 um 22:44 Uhr

Zitat (Farce): "Wenn eine Streichung der letzten Einträge noch innerhalb der Frist möglich gewesen wäre, im Zweifelsfall sogar durch den WV, ..."

Was? Der Wahlvorstand soll "im Zweifelsfalle" Bewerber von einer Liste streichen? Das geht überhaupt nicht!

Zitat (Farce): "... und sie dann dadurch als gültig zu werten wäre ... ist sie ... höchstwahrscheinlich auch als ungültig einzustufen."

Yepp! Wenn sie als gültig zu werten wäre, wäre sie höchstwahrscheinlich ungültig.

Puh!

F
Farce

08.04.2014 um 00:13 Uhr

Da du ja so gut BAG Urteile interpretierst, hast du jetzt eine Woche Zeit dich Schlau zu machen. Danach mache ich es.

Edit: Wo bitte war hier von Stützen die Rede? Es geht hier lediglich um Heilungsmöglichkeiten. Ansonsten wie in Satz 2 angekündigt.

P
Pjöööng

08.04.2014 um 00:38 Uhr

Sorry, Tippfehler, schon korrigiert.

Wenn Du eine Woche brauchst um Deinen Standpunkt zu belegen, dann ist das in Ordnung. An anderer Stelle hast Du es ja nicht einmal innerhalb einer Woche geschafft.

Aber bitte keine Urteile zum Kennwort überinterpretieren oder zum Umgang mit Bewerbern die die Wählbarkeit verloren haben.

Du wirst an Hand eines BAG-Urteils belegen, dass der Wahlvorstand bei einer Liste Kandidaten streichen darf wenn dadurch die Liste nicht mehr ungültig wäre und damit zur Wahl zuzulassen wäre.

Besonders neugierig bin ich übrigens auf das Urteil nach dem diese Liste die dann als gültig zu werten wäre als ungültig einzustufen wäre.

F
Farce

08.04.2014 um 00:49 Uhr

Ist ja Geil. Wenn du ein gewisses Ehrgefühl hättest, würdest du nachträgliche Änderungen auch kenntlich machen und nicht vortäuschen, Beanstandetes nicht geschrieben zu haben. „Was? Der Wahlvorstand soll "im Zweifelsfalle" Bewerber von einer Liste streichen?“ Hier stand ursprünglich sinngemäß etwas wie „der Wahlvorstand soll nachträglich unterstützen?“ Aktuell geht’s mit dir auf der Treppe nach unten. Ich würde jetzt versuchen, nicht ganz unten anzukommen. Der Wiederaufstieg wird dann umso schwerer.

F
Farce

08.04.2014 um 00:56 Uhr

Tippfehler?

Du kennst das von dir vor Kurzem benutze Fremdwort doch bestimmt noch? Hier würde es genau passen.

– ( wir würden uns freuen, wenn sie sich mehr auf die Beantwortung der eigentlichen Frage konzentrieren. Unterschiedliche Meinungen und Kritik in diesem Forum sind gewollt und erwünscht; aber keine Beleidigungen anderer Teilnehmer. - waf-admin -)

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Pjöööng

08.04.2014 um 00:57 Uhr

Antwort gelöscht durch - waf-adimin

P
Pjöööng

08.04.2014 um 00:58 Uhr

Au ja! Auch wissen will, wie mein anderer Nick ist! In diesem Forum oder einem anderen?

W
waf-admin

08.04.2014 um 11:30 Uhr

Beitrag gesperrt. Die Frage wurde beantwortet und ich möchte bei dieser Gelegenheit auf unsere Regeln des Forums hinweisen.

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