Minus Stunden bei Krankengeld
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei uns liegt folgendes Problem: Ein Kollege ist seit Monaten schon krank und erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Bei uns im Betrieb werden im Krankheitsfall nur die Stunden auf dem Stundenkonto der MA gutgeschrieben, die der MA auch tatsächlich eingeplant ist. Beim Kollegen laufen jetzt Minusstunden auf. Aber wir, der BR , sind der Meinung, dass das nicht richtig sein kann. Immerhin entstehen dem Arbeitgeber keine Unkosten, da der MA ja sein Geld von der Krankenkasse erhält. Kann ja nicht sein, dass die Kasse zahlt und der MA die Stunden trotzdem nacharbeiten muss. Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Gruß Peter
Community-Antworten (3)
07.04.2014 um 15:56 Uhr
Bei uns im Betrieb werden im Krankheitsfall nur die Stunden auf dem Stundenkonto der MA gutgeschrieben, die der MA auch tatsächlich eingeplant ist. Beim Kollegen laufen jetzt Minusstunden auf.
Das kann bei kurzer Krankheit passieren - und zwar dann, wenn beim MA auch dann "Minusstunden" aufgelaufen wären, wenn er nicht krank geworden wäre.
seit Monaten schon krank Aber wir, der BR , sind der Meinung, dass das nicht richtig sein kann.
Das kann nur passieren, wenn der BR seine Hausaufgaben nicht macht. Dazu gehört, den Dienstplan so zu gestalten, dass KEINEM MA im Monats- (evtl. auch Zweimonats- oder Quartals-) Durchschnitt Minusstunden entstehen. (Bzw. den vom ArbGeb gestalteten Dienstplan nur dann zu genehmigen, wenn... )
Für "Soforthilfe" zitiere ich mal zur rechtlichen Lage ein Urteil von "schichtplanfibel.de". Den Rest dieser Website durchzuarbeiten, wäre wohl der erste Schritt für Euer Gremium, um die Hausaufgaben zu erledigen...
"Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG." (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
07.04.2014 um 16:08 Uhr
Da ist die Zeiterfassung nicht konkret genug geregelt bzw. eingestellt. Aber da ist ja der BR auch in der Mitbestimmung. Ihr müsst halt dafür sorgen, dass ein Krankentag mit +/- Null registriert wird; grundsätzlich.
07.04.2014 um 16:19 Uhr
Hallo,das wird ja immer lustiger hier drinnen.Anscheinend ist euer Arbeitgeber total von der Rolle.Wenn der Mitarbeiter von der Krankenkasse sein Krankengeld bekommt,und das 18 Monate lang,dann ist der Mitarbeiter sowieso aus der Entgeldfortzahlung die 6 Wochen beträgt draussen.Minus Stunden gibt es sowieso nicht,weil das ganz klares Arbeitgeberrisiko ist,wenn er seine Mitarbeiter nicht mit der nötigen Dienstmasse beschäftigen kann.Aber in diesem Fall muss der Betriebsrat aufpassen,das der Mitarbeiter seinen gesetzlichen Urlaub bekommt,obwohl er krank ist.Weil auch hier wollen die Arbeitgeber immer linken,Gott sei Dank kommen diese Obersparmeister aus dieser Nummer aber nicht raus.Wenn nötig,unbedingt Klage einreichen.
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