Kündigung ohne Betriebsrat möglich?
Hi liebe Mitglieder,
ich habe im Bezug zu Kündigungen eine Frage: Ein Mitarbeiter wurde mehrmals dabei beobachtet, dass das Internet mehrere tunden am Tag privat genutzt wurden(aufgrund des Verdachtes wurde das dann auch mit Zustimmung des BBR getrackt). Des Weiteren wurde Arbeitstzeitbetrug festgestellt. Daraufhin wurde dem Mitarbeiter fristlos gekündigt - ohne vorherige Abmahnung.
Es wird nun zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Nun hat HR diesem Mitarbeiter zwei weitere ordentliche Kündigungen, einmal wegen priv. Internetnutzung und einmal wegen Arbeitszeitbetrug geschickt. Diese beiden Kündigungen hat der BR allerdings nie gesehen.
Meine Frage nun ist: Kann HR einfach so eine ordentliche Kündigung nachträglich ohne Rücksprache mit dem BR rausschicken?
Community-Antworten (5)
07.04.2014 um 13:44 Uhr
Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Aber das ist ja nicht Euer Problem. Die Lasten hat der AG zu tragen, wenn der gekündigte vor dem Arbeitsgericht vorträgt, der BR sei nicht gehört worden.
Also bestätigt dem AN diesen Sachverhalt und lehnt Euch zurück.
Zustimmung des BBR getrackt< was immer Du damit meinst - hoffentlich habt Ihr nicht zugestimmt; Ihr sollt ja die Interessen der AN vertreten.....
07.04.2014 um 14:45 Uhr
Hallo,
zusätzlich zu gironimo: §102 BetrVG Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
MFG
07.04.2014 um 15:05 Uhr
Hallo,der Betriebsrat muss bei einer Kündigung immer angehört werden.Es gibt dann drei Möglichkeiten vom Betriebsrat.Entweder er bejaht die Kündigung,oder verneint sie,oder er enthält sich der Stimme.Das letztere machen BR ganz gerne,besonders die,die keinen Ar... in der Hose haben.Arbeitszeitbetrug ist ein heikles Thema beim Arbeitsgericht.Da kommt es aber auch darauf an,wie der Mann in Schwarz tickt.Ein Erfolg wäre schon,dass die Kündigung zerschlagen wird,und dafür eine Abmahnung gibt.
07.04.2014 um 15:29 Uhr
"Entweder er bejaht die Kündigung,oder verneint sie,oder er enthält sich der Stimme"
Sorry aber das ist Quatsch. Zustimmen, Widersprechen oder Bedenken anmelden sind die drei Optionen. Bei "Stimme enthalten" gilt Zustimmungsfiktion, ist also quasi die andere Möglichkeit der Kündigung zuzustimmen
07.04.2014 um 16:25 Uhr
Hallo Kulum,du weisst schon was ich meine !
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