Erstellt am 06.04.2014 um 21:36 Uhr von Kölner
Auf jeden Fall kann man dem BR die Teilnahme verweigern.
Ihr seid ja nicht die leitung...
Erstellt am 06.04.2014 um 22:05 Uhr von nicoline
Tobistef,
wie kommt ihr denn darauf, dass ihr ein Recht an der Teilnahme habt? Ihr könnt so viele BRM entsenden, wie ihr wollt, wenn ihr da unerwünscht seid, nützt euch auch ein Beschluss nichts.
Erstellt am 06.04.2014 um 23:19 Uhr von seesee
Wir hatten diesbezüglich auch mal angefragt. Der Chef sagte zu , vorbehaltlich dass er an den BR- Sitzungen teilnehmen dürfe...
Erstellt am 07.04.2014 um 07:56 Uhr von gironimo
kein Teilnahmerecht. Für Gespräche mit dem AG steht das Monatsgespräch zur Verfügung.
Und wenn Ihr einmal die Abteilungsleiter auf einen Haufen haben wollt, macht eine Abteilungsversammlung.
Erstellt am 07.04.2014 um 10:25 Uhr von Oblatixx
> ... macht eine Abteilungsversammlung.
Aber da ist dann nur EIN Abteilungsleiter dabei. ;))
Gibt es Abteilungsleiterversammlungen?
Erstellt am 07.04.2014 um 14:11 Uhr von wischwasch
warum nicht - welche AN der BR zu einer Abteilungsversammlung zusammenruft, ist doch seine Sache. Warum nicht auch mal die Führungskräfte.