Hallo zusammen, Wir sind dabei eine BV Rufbereitschaft mit dem AG zu erstellen. Der AG hat bis jetzt auf Zeit gespielt. Anfangs behauptete er, dass die Rufbereitschaft Teil des Vertrags der betroffenen MA sei, deswegen keine BV notwendig. Das Thema wird das nächste BR Gremium nach der Wahl beschäftigen. Heute erfuhr ich, dass der AG eine neue Stellenbeschreibung erstellt hat und sie den Betroffenen MA zur Unterschrift vorgelegt. Die Stellenbeschreibung beinhaltet u.a. die Rufbereitschaft. Nun zu meine Frage: Ich weiß, dass der BR kein Mitspracherecht bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen, aber was kann der BR tun? Kann der AG sich später darauf berufen, um die BV zu verhindern?
Für alle Tips, Anregungen und euer Hilfe Danke im Voraus.
Hmaidide