Erstellt am 04.04.2014 um 13:06 Uhr von Pjöööng
Stimmen besorgen geht nicht, aber vermutlich geht es hier um die Stützunterschriften?
Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, geht es darum, dass jemand eine (vermutlich 1-Personen-)Liste angefertigt hat und Stützunterschriften für diese Lsite gesammelt hat, bevor die aufgestellte Person ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt hat?
Das ist zulässig.
Falls aber die HR Managerin Leitende Angestellte wäre, dann darf sie keine Liste aufstellen.
Erstellt am 04.04.2014 um 13:40 Uhr von RitaMak
Hallo Pjöööng,
genau, ich meinte die Stützunterschriften :-)
Super, dann bin ich beruhigt ...denn es hatte irgendwie einen faden Beigeschmack
Danke dir
P.S. HR Managerin ist bei uns keine leitende Angestellte
VG
Rita
Erstellt am 04.04.2014 um 15:22 Uhr von gironimo
einen faden Beigeschmack hat es dennoch. Vergesst gute Wahlwerbung nicht.
Erstellt am 04.04.2014 um 15:25 Uhr von Pjöööng
Ohne die betriebliche Situation zu kennen kann man kaum beurteilen ob es einen faden Beigeschmack hat. Vielleicht handelt es sich bei der Kandidatin ja um eine im gesamten Kollegenkreis anerkannte Arbeitnehmerin die einfach zur Jagd getragen werden muss.
Erstellt am 04.04.2014 um 17:38 Uhr von RitaMak
Hi Pjöööng,
wir haben bei uns 3 Teams....zwei davon arbeiten sehr gut miteinander und sind sehr engagiert was BR betrifft. Es sind keine Ja-Sager....Unser HR fürchtet das ausgerechnet aus diesen Teams der neue BR gewählt wird und deswegen es das nun schon die zweite Person aus dem "Ja-Sager" Team für die sie Stützunterschriften besorgt damit wir einen Gegenpol haben....
VG
Rita