Dienstreisen - Genehmigung
Wir hatten bis vor einiger Zeit einen Wochenplan in den alle Aussendienstler jeweils Montag Ihre Dienstreisen bekanntgaben - Das wurde nun abgeschafft. Hier meine Frage wie sieht das rechtlich aus ,sind Dienstreisen nicht dem Arbeitgeber anzuzeigen? - Wie sieht das versicherungsrechtlich aus ? Bei Unfall - Kein weiss wo der Mitarbeiter ist - Was sagt in einem solchen Fall die Berufsgenossenschaft.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (1)
09.12.2010 um 08:50 Uhr
. . . frage doch mal an, was die dazu sagen ;-) Nee, Scherz beiseite - wie das innerbetrieblich geregelt ist, wird die BG wahrscheinlich wenig interessieren und wenn der Arbeitgeber so viel Vertrauen in seine MA setzt und sich beispielsweise mit der Führung eines Fahrtenbuches zufrieden gibt - wen interessiert`s?
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