Erstellt am 04.04.2014 um 08:02 Uhr von Rapper
Sie muss sich wie jeder andere auch am Aushang informieren.
Die PA hat nur die Pflicht, dem Wahlvorstand die aktuellen Wählerlisten zur Verfügung zu stellen bzw. sämtliche Materialien zur Unterstützung bereitzustellen.
Erstellt am 04.04.2014 um 08:08 Uhr von Hartmut
So ist es. Streng genommen stellt die PA dem WV nicht die Wählerliste zur Verfügung, sondern eine Liste der Beschäftigten, plus Leiharbeitnehmer. Daraus (plus ggfs. Liste des Sprecherausschusses) "produziert" der WV die Wählerliste.