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Briefwahl, Wahlausschreiben notwendig

M
Mortl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Briefwahl bezüglich der notwendigen Unterlagen:

Lt. §24 I WO muss ja in die Briefwahlunterlagen u.a. das Wahlausschreiben! Muss ich tatsächlich unser 6-Seitiges Wahlausschreiben jedem Mitarbeiter der Briefwahl (z.B. wg. Urlaub,Seminar,...) anfordert mitschicken, denn die Mitarbeiter haben ja im Moment jederzeit die Möglichkeit, das Wahlausschreiben am Aushang einzusehen?

Ich denke vor allem an die Kopier- und Versandkosten (das Wahlausschreiben macht die Kuverts schon wieder teurer!)

Danke,

Gruß Martin

1.17401

Community-Antworten (1)

P
pitsieben

23.02.2010 um 13:57 Uhr

@ Mortl, fehlt das Wahlausschreiben bei den Briefwahlunterlagen, wird die Wahl anfechtbar. Die Kosten der Briefwahl hat der AG zu tragen.

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