Briefwahl, Wahlausschreiben notwendig
Hallo, ich habe eine Frage zur Briefwahl bezüglich der notwendigen Unterlagen:
Lt. §24 I WO muss ja in die Briefwahlunterlagen u.a. das Wahlausschreiben! Muss ich tatsächlich unser 6-Seitiges Wahlausschreiben jedem Mitarbeiter der Briefwahl (z.B. wg. Urlaub,Seminar,...) anfordert mitschicken, denn die Mitarbeiter haben ja im Moment jederzeit die Möglichkeit, das Wahlausschreiben am Aushang einzusehen?
Ich denke vor allem an die Kopier- und Versandkosten (das Wahlausschreiben macht die Kuverts schon wieder teurer!)
Danke,
Gruß Martin
Community-Antworten (1)
23.02.2010 um 13:57 Uhr
@ Mortl, fehlt das Wahlausschreiben bei den Briefwahlunterlagen, wird die Wahl anfechtbar. Die Kosten der Briefwahl hat der AG zu tragen.
Verwandte Themen
Dringende Frage zur Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen) Die Kollegen kommen einfach nicht in den
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
Hallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Briefwahl die Zweite
So noch einmal auf meine Fragestellung. Kann der BR eine BRW generell nur über die Briefwahl laufen lassen. Ich erlese aus meiner ersten Fragestellung , ein klares nein. -------------------------
Wird da manipuliert?
Hallo zusammen! :-) Ich hoffe ihr könnt mir helfen ... Bei uns im Berieb wird in diesem Jahr zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt und ich habe langsam den Eindruck, das da nicht alles korrekt abläu