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Vorschlagslisten für Betriebsratswahlen

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KTElastomer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Guten Tag

ich habe eine Frage bezüglich der Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl. ist es zwingend erforderlich das es Stützunterschriften auf den Vorschlaglisten gibt oder kann es auch einfach nur so eine Vorschlagslisten geben und wie müsste diese denn dann aussehen und bis wann muss ich diese Liste dann veröffentlicht haben?

mit freundlichen Grüßen

3.003013

Community-Antworten (13)

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Oblatixx

03.04.2014 um 13:24 Uhr

  1. Stützunterschriften müssen drauf.
  2. Kannst auch eine Liste ohne machen, die ist dann für zu hause überm Bett oder ungültig.
  3. Klick mal oben auf den blauen Button, da findest du eine.
  4. Du veröffentlichst gar keine Liste, Du gibst sie beim Wahlvorstand ab.
K
KTElastomer

03.04.2014 um 13:50 Uhr

hey Oblatixx

ich sitze im Wahlvorstand zu den Betriebsratswahlen. Wie kann ich das verstehen mit diesen Stützunterschriften - tragen sich auf der Vorschlagsliste die Leute ein die kandidieren wollen und erfolgen dann für alle Vorschläge diese Stützunterschriften oder für jeden Kandidaten einzeln ?

S
sachsenwilli

03.04.2014 um 14:49 Uhr

Du sitzt im Wahlvorstand??? Wart ihr alle nicht zur Schulung??? Es steht alles ausführlich und verständlich im §6 WO. Gibt es überhaupt Listen- oder eher doch Personenwahl? Ihr als WV habt die Vorschläge zu prüfen und wenn sie zugelassen werden, dann werden sie entsprechend des BetrVG und der WO veröffentlicht.

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Rapper

03.04.2014 um 14:52 Uhr

Stützunterschriften brauchst Du pro Liste. Gesetz sagt, ein 20´igstel der Belegschaft muss die Liste stützen. Also nicht pro Bewerber ein 20´igstel. Du kannst aber nur eine Liste stützen als MA, wenn es mehrere gibt. Bei einer Personenwahl, wo es nur eine Liste gibt, reicht es aus, wenn alle die Kandidieren auf der Liste unterschreiben. Die Unterschrift gilt gleichzeitig als Stützunterschrift. B.Sp.: 500 MA = 25 Stützunterschriften. Wenn Du 32 Kandidaten hast, rechen die Unterschriften aus. Wenn nur 15 drauf steh, muss der Listenverantwortliche oder Listenführer noch 10 Stützunterschriften sammeln bei den MA für die eine Liste.

Ansonsten siehe Punkt 3. von Oblatixx

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KTElastomer

03.04.2014 um 15:19 Uhr

ich bin zum ersten Mal im Wahlvorstand und von einer Schulung hat mir keiner was gesagt ! ! !

Ich vermute einfach mal das es eine reine Personenwahl wird - soweit ich mich an die letzten BRW erinnern kann - da hatten wir das nicht mit Vorschlagslisten und Stützunterschriften.

=( sry das ich mich so wenig auskennen hatte mich schon eingelesen in das Thema bloß das waren die Themen die mir so ein wenig unverständlich geblieben sind.

Also würde bei einer Personenwahl nur eine solche Vorschlagliste ausreichen ??

R
Rapper

03.04.2014 um 16:29 Uhr

Klick oben auf den blauen Button, da findest Du auch das Muster einer Vorschlagsliste. Die kannst du beliebig erweitern (Anzahl). Wichtig ist, Listenführer bzw. Listenverantwortlicher muss drauf stehen. Und die Liste muss einen Namen haben.

R
Rattle

03.04.2014 um 17:49 Uhr

Hallo,

von Rapper:Wichtig ist, Listenführer bzw. Listenverantwortlicher muss drauf stehen.

wenn es nicht drauf steht wird der/die an erster stelle unterzeichnete/er als listenvertreter vom WV angesehen § 6 Abs.4 WO. ist also kein muss........

MFG

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Oblatixx

03.04.2014 um 19:37 Uhr

ich sitze im Wahlvorstand zu den Betriebsratswahlen. DAS hätte ich bei der Frage am allerwenigsten vermutet.

soweit ich mich an die letzten BRW erinnern kann - da hatten wir das nicht mit Vorschlagslisten und Stützunterschriften. Ja, wie hattet ihr es denn dann gemacht? Flaschendrehen?

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nicoline

03.04.2014 um 20:05 Uhr

KTElastomer da hatten wir das nicht mit Vorschlagslisten und Stützunterschriften Eine Vorschlagsliste hattet ihr mit Sicherheit, sonst hättet ihr niemanden wählen können. Wenn es eine Gewerkschaftsliste gab, brauchte man keine Stützunterschriften. Möglich ist aber auch, dass Stützunterschriften gesammelt wurden, bei Dir aber keiner angefragt hat.

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Farce

04.04.2014 um 00:47 Uhr

@ KTElastomer @ Oblatixx „Also würde bei einer Personenwahl nur eine solche Vorschlagliste ausreichen ??„

Ja. Aber nur dann, wenn auf der Bewerberseite vermerkt ist, dass die Unterschrift zur Bewerbung auch gleichzeitig als Unterstützung gilt. Ist dieser Zusatz dort nicht vorhanden, bedarf es einer separaten Unterstützerliste. Pauschal gültig, wie hier von Oblatixx angegeben, ist es leider nicht.

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Oblatixx

04.04.2014 um 11:23 Uhr

@Farce

Pauschal gültig, wie hier von Oblatixx angegeben, ist es leider nicht. Wo habe ich das gesagt?

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nicoline

04.04.2014 um 13:00 Uhr

@ Farce, Was hat diese Antwort

*Ja. Aber nur dann, wenn auf der Bewerberseite vermerkt ist, dass die Unterschrift zur Bewerbung auch gleichzeitig als Unterstützung gilt. *

mit der Frage zu tun ob eine VORSCHLAGSLISTE reicht ???????

F
Farce

07.04.2014 um 20:24 Uhr

@ Oblatixx Tschuldigung das ich mich jetzt erst melde, hatte aber in letzter Zeit einwenig Streikstress.

Noch mal Tschuldigung, habe mich hier vertan, natürlich hast du dieses nicht gesagt. Warum ich dich hier benannt habe, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen.

Dieses wurde von Rapper in der Antwort „233023“ gesagt.

@nicoline Deine Kritik verstehe ich jetzt nicht so richtig.

Auch wenn der Fragesteller seine Antwort mittlerweile gelöscht hat, warum eigentlich?, glaube ich doch, dass sie einen Bezug zu der Frage hatte. Es sei denn, ich war gerade bekifft. Was dann auch die fehlerhafte Aussage zu Oblatixx in ein anderes Licht rücken würde.

Aber egal, ist ja schon Schnee von vorgestern.

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