Hallo zusammen,
folgendes Szenario, bzw. folgende Problematik:

Unser BR soll in Personenwahl nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Wir, also der Wahlvorstand, würden gerne jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit geben eine Vorschlagsliste mit bis zu 18 Peronen (BR besteht aus 9 Personen) innerhalb der üblichen 2-Wochen Frist nach Aushang des Wahlausschreibens zu erstellen. Der Einfachheit halber würden wir eigentlich gerne darauf verzichten, dass

a) die Vorschlagslisten irgendwelche Stützungsunterschriften benötigen und
b) dass die Vorgeschlagenen ihr Einverständnis in Form einer Unterschrift auf den Vorschlagslisten geben.

Soll heißen, jeder kann jede/n voschlagen, wir der Wahlvorstand sammeln alle Vorschläge und schreiben im Nachgang jeden Vorgeschlagenen persönlich an und informieren die jeweilige Person darüber, dass sie vorgeschlagen wurde. Gleichzeitig bitten wir um schriftliche Zustimmung darüber, ob der Vorschlag angenommen wird, also ob die betreffende Person sich zur Wahl aufstellen lässt.

Wäre dieses Szenario so durchführbar, bzw. überhaupt rechtlich abgesichert?
Allein dadurch, dass wir sehr viele Kolleginnen und Kollegen im Außendienst haben, wüsste ich sonst gar nicht wie das praktisch funktionieren soll, dass diese für ihre Vorschlagslisten Stütz- bzw. Einverständnisunterschriften sammeln sollten...

Danke für eure Antworten!