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Erstellung von Vorschlagslisten

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Desperado
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Szenario, bzw. folgende Problematik:

Unser BR soll in Personenwahl nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Wir, also der Wahlvorstand, würden gerne jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit geben eine Vorschlagsliste mit bis zu 18 Peronen (BR besteht aus 9 Personen) innerhalb der üblichen 2-Wochen Frist nach Aushang des Wahlausschreibens zu erstellen. Der Einfachheit halber würden wir eigentlich gerne darauf verzichten, dass

a) die Vorschlagslisten irgendwelche Stützungsunterschriften benötigen und b) dass die Vorgeschlagenen ihr Einverständnis in Form einer Unterschrift auf den Vorschlagslisten geben.

Soll heißen, jeder kann jede/n voschlagen, wir der Wahlvorstand sammeln alle Vorschläge und schreiben im Nachgang jeden Vorgeschlagenen persönlich an und informieren die jeweilige Person darüber, dass sie vorgeschlagen wurde. Gleichzeitig bitten wir um schriftliche Zustimmung darüber, ob der Vorschlag angenommen wird, also ob die betreffende Person sich zur Wahl aufstellen lässt.

Wäre dieses Szenario so durchführbar, bzw. überhaupt rechtlich abgesichert? Allein dadurch, dass wir sehr viele Kolleginnen und Kollegen im Außendienst haben, wüsste ich sonst gar nicht wie das praktisch funktionieren soll, dass diese für ihre Vorschlagslisten Stütz- bzw. Einverständnisunterschriften sammeln sollten...

Danke für eure Antworten!

1.06907

Community-Antworten (7)

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DocPille

02.03.2010 um 14:42 Uhr

Das geht ja so gar nicht

Wieviele MA habt ihr denn,und wieviele Bewerber??

Immer dran denken,die Unterschrift des Bewerbers zählt auch als Stützunterschrift

G
Galaxy

02.03.2010 um 14:50 Uhr

@desperado

vielleicht wollt ihr auch noch Wahlzettel am Wahltag ausgeben, wo jeder unterschreiben muss, dass er gewählt hat und noch Name und Anschrift dazu schreiben muss?????

Eine BR-Wahl ist kein Wunschkonzert, also, was ihr wollt muss deckungsgleich mit der Wahlordnung zum BetrVG sein und dies sind deine Vorschläge definitiv NICHT.

Ihr habt die Wahlvorschläge entgegen zu nehmen und zu prüfen und zu der Prüfung gehört die Anzahl der Stützunterschriften.

Solltet ihr natürlich wollen, dass eure Wahl mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit angefochten wird, dann geht so vor, wie du es angefragt hast, ansonsten würde ich euch dringend eine Schulung des WV empfehlen.

Gruß Galaxy

D
Desperado

02.03.2010 um 15:01 Uhr

@ DocPille

Wir haben knapp 250 MA und der aktuelle, sowie der zukünftige BR besteht demnach aus 9 Mitgliedern.

@ Galaxy

Es geht doch gar nicht darum irgendwelche Daten zu erfragen oder auszuspähen, ganz im Gegenteil. Wie soll der Außendienstmitarbeiter aus z.B. Hamburg denn das ganze praktisch umsetzen? Muss er dann alle 18 Kollegen, die er möglicherweise vorschlagen möchte, quer aus der Republik einzeln ansteuern und auf Unterschriftenjagd gehen???

B
BRHexe

02.03.2010 um 15:07 Uhr

@Desperado hast Du zufällig schon mal die Wahlordnung gelesenWie wurde denn euer jetzer BR gewählt?

G
Galaxy

02.03.2010 um 15:16 Uhr

@desperado aber genau dies ist nicht dein Problem und nicht deine Aufgabe als WV. Wie ist denn der bisherige BR "zusammengekommen"? Der Kollege aus Hamburg muss die 18 Kollegen, die sich aufstellen lassen wollen, gar nicht aufsuchen, die 18 Kollegen, die sich zur Wahl stellen wollen, haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Stützunterschriften zusammen bekommen. Wie sie das anstellen, ist ihr Problem und nicht dass des Kollegen aus Hamburg und erst recht nicht deins. Deine Aufgabe als WV ist eine ganz andere genau deshalb halte ich eine Schulung als dringend erforderlich, wenn das überhaupt noch funktioniert, je nachdem, wann bei euch die Wahl statt finden soll.

Gruß Galaxy

D
DocPille

02.03.2010 um 15:26 Uhr

250 Mitarbeiter,das wären 13 Stützunterschriften,und die bringt man doch wohl locker auch nur mit den Bewerbern zusammen.

Alles andere was ihr da vorhabt ist ganz einfach ,ungesetzlich',und sowas von anfechtbar....

N
nicoline

02.03.2010 um 22:50 Uhr

Desperado, *Unser BR soll in Personenwahl nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. * Hier geht' s schon mal los! Das legt niemand anderes fest als die Beschäftigten und im Leben nicht der WV!!!!! Die Verhältniswahl ist die normale Wahl, die Personenwahl ist aber auch zugelassen!!!!

Wäre dieses Szenario so durchführbar, bzw. überhaupt rechtlich abgesichert? ganz klar NEIN!!!!!!!

Es ist echt erschütternd, wenn ein WV mit so einem Unwissen behaftet ist!!!!

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