Vorzeitige Bekanntgabe ob Vorschlagslisten eingegangen sind?
In unserem Betrieb wurde vor 4 Jahren erstmals mit Listen gewählt. Da die Kandidaten dieses Jahres diese Situation vermeiden wollen haben sie den Wahlvorstand gebeten, bereits vor dem Termin für die Veröffentlichung der Vorschlagslisten bekannt zu geben, ob überhaupt Vorschlagslisten eingegangen sind. Der Wahlvorstand beruft sich darauf, dass in der Wahlordnung die Bekanntgabe der Vorschlagslisten erst nach deren Prüfung zu dem gegebene Termin erfolgen soll und gibt diese Information nicht preis. Handelt der Wahlvorstand hier korrekt oder muss er die Information herausgeben?
Community-Antworten (4)
22.03.2010 um 16:52 Uhr
Ja, der WV handelt hier korrekt, was die Kandidaten vermeiden wollen interessiert nicht, BR Wahl ist kein Wunschkonzert
22.03.2010 um 16:59 Uhr
@Baghira, was ihr vom Wahlvorstand 'verlangt', ist Wahlbetrug und der tut gut daran, sich an die Wahlordnung zu halten.
23.03.2010 um 07:55 Uhr
Wir wollen ja nur wissen wo genau im BVG oder in der Wahlordung steht, dass nicht wenigstens die Tatsache, dass Listen eingegangen sind, bekannt gegeben werden darf. Wer auf den Listen steht, interessiert uns ja nicht. Das kann doch nicht gleich Wahlbetrug sein.
23.03.2010 um 11:25 Uhr
@baghira: Ob der WV dürfte, wenn er wollte, steht doch nicht zur Debatte. Er hat beschlossen, vor der Bekanntgabe nach §10 WO keinerlei Infos herauszugeben. Punkt. Zu mehr ist er nicht verpflichtet. Punkt. Auch wenn ihr mit "hätte, wollte, dürfte, könnte" kommt, es als unfair empfindet, oder was auch immer.
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