Kann der GBR über GBV abstimmen, wenn die GBV nicht im BR abgestimmt wurde?
Hi, kann der GBR über GBVs abstimmen (also es soll einer neuen GBV zugestimmt werden) wenn es 1. keinen formalen Beschluss gab das Thema vom GBR verhandeln zu lassen, bzw. wenn den lokalen BRs die GBV in ihrer finalen Version nicht bekannt ist?
Community-Antworten (2)
03.04.2014 um 11:43 Uhr
Grundsätzlich sind die GBR-Mitglieder Kraft ihrer Entsendung berechtigt eigenständig abzustimmen.
Der GBR ist auch berechtigt im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine GBV abzuschließen ohne das hierzu ein "Auftrag" von einem BR erteilt wird.
Unabhängig davon ist der GBR aber kein "übergeordnetes" Gremium.
03.04.2014 um 12:17 Uhr
Gironimo bringt es auf den Punkt: "im Rahmen seiner Zuständigkeiten" Als erstes sollte die Frage gestellt werden, ob der GBR überhaupt zuständig ist/war. Wenn ja, kann er die GBV auch (eigenständig) verhandeln und abschließen. Wenn nein, muss eine Beauftragung durch einen lokalen BR vorliegen. Der kann sich in dieser Beauftragung auch die Ablehung der "Verhandlungsmasse" vorbehalten.
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