Erstellt am 03.04.2014 um 09:43 Uhr von gironimo
Grundsätzlich sind die GBR-Mitglieder Kraft ihrer Entsendung berechtigt eigenständig abzustimmen.
Der GBR ist auch berechtigt im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine GBV abzuschließen ohne das hierzu ein "Auftrag" von einem BR erteilt wird.
Unabhängig davon ist der GBR aber kein "übergeordnetes" Gremium.
Erstellt am 03.04.2014 um 10:17 Uhr von pillepalleTR
Gironimo bringt es auf den Punkt: "im Rahmen seiner Zuständigkeiten"
Als erstes sollte die Frage gestellt werden, ob der GBR überhaupt zuständig ist/war.
Wenn ja, kann er die GBV auch (eigenständig) verhandeln und abschließen.
Wenn nein, muss eine Beauftragung durch einen lokalen BR vorliegen. Der kann sich in dieser Beauftragung auch die Ablehung der "Verhandlungsmasse" vorbehalten.