Erstellt am 03.04.2014 um 08:38 Uhr von gironimo
Es handelt sich um eine Software, die Verhaltens- und Leistungsdaten der AN bearbeitet und daher fällt sie unter den § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG und deren Einführung und Anwendung ist Mitbestimmungspflichtig
Erstellt am 03.04.2014 um 09:30 Uhr von Matze
@gironimo,
DATEV ist doch ein Programm zur Buchführung. Inwieweit werden hier Verhaltens- und Leistungsdaten verarbeitet?
Erstellt am 03.04.2014 um 09:50 Uhr von gironimo
Jeder Buchungsvorgang wird mit Sicherheit mit Namen desjenigen verwaltet, der ihn durchgeführt hat.
Und schon gibt es etwas mitzubestimmen. Denn bekanntlich kommt es nicht darauf an, wofür die "technische Einrichtung" im Betrieb genutzt werden soll, sondern nur, ob sie in der Lage ist zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden zu können.