Wahlvorschlag
Hallo, wir ( der Wahlvorstand) bereiten gerade unsere BR Wahl vor. Wie ist das mit der Wahlvorschlagsliste? Ist diese wirklich Alphabetisch zu ordnen? Oder kann der WV die Teilnemer positionieren? Danke vorab.
Community-Antworten (15)
02.04.2014 um 14:53 Uhr
Hallo,
der WV hat nüscht zu sagen, sondern muss die wahl durchführen, mehr nicht.
jeder arbeitnehmer im betrieb der gewählt werden darf kann eine liste eröffnen und bestimmen in welcher reihenfolge die kandidaten aufgeführt werden sollen............
MFG
02.04.2014 um 15:21 Uhr
ich vermute dass hier die Wählerliste gemeint ist. Diese ist getrennt nach Gechlecht und dann in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen. LG Angie
02.04.2014 um 16:22 Uhr
Beim vereinfachten Wahlverfahren ist alphabetisch der Stimmzettel zu gestalten.
02.04.2014 um 16:45 Uhr
Unsere Wahl ist schon durch und die Vorschlagslisten darf der Wahlvorstand nicht ändern, egal bei welchem Wahlverfahren. Der Wahlvorstand muss die Vorschlagslisten in der Reihenfolge lassen wie sie sind. Der \"Listenersteller\" ist dafür verantwortlich wie die Reihenfolge der Namen ist und nachdem die beim Wahlvorstand abgegeben wurde darf die nicht mehr geändert werden. und in der Reihenfolge wie die Vorschlagslisten sind müssen auch die Stimmzettel geschrieben werden.
02.04.2014 um 16:57 Uhr
@Tirana: Lies mal einen Beitrag über dir!
02.04.2014 um 23:17 Uhr
Jau, oblatixx. Tirana ist noch nicht soweit und schaut jetzt die ganze Zeit zur Decke.
03.04.2014 um 07:34 Uhr
Danke erstmal. Mir geht es darum, ob der alte br beim vereinfachten verfahren, sich wieder ganz vorne stellen kann. Der alte br ist zugleich der wahlvorstand. Denn sollte eine 2. liste kommen ist das wohl sehr schlecht wenn diese ganz hinten anstehen ( falls alphabetisch geordnet werden muss).
03.04.2014 um 08:52 Uhr
Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl. Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert...
03.04.2014 um 17:56 Uhr
Ok. Aber was ist wenn doch noch ne 2. Liste kommt? Ist das wirklich nicht möglich ?
03.04.2014 um 18:04 Uhr
Auch wenn ich gleich der Böse bin.
Was ist an
"Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl. Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert..."
nicht zu verstehen?
03.04.2014 um 19:19 Uhr
kakapupu, beim vereinfachten Wahlverfahren könn(t)en 10 Listen eingereicht werden, auf dem Stimmzettel muß alphabetisch sortiert sein!
03.04.2014 um 23:12 Uhr
Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?!
03.04.2014 um 23:21 Uhr
wenn das hier dein ernst ist, solltest du dringend ne schulung machen!!!!
04.04.2014 um 07:40 Uhr
Ja, ich weiß. .....
04.04.2014 um 09:07 Uhr
Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?! Im Falle einer Listenwahl, was bei euch ja nicht der Fall sein wird, stehen die Listen auf dem Stimmzettel untereinander und da ist es völlig unerheblich, wie wer heißt, denn da wird ja mit nur einem Kreuz die Liste gewählt. Im Falle einer Persönlichkeitswahl ist es wichtig, das die Kandidaten sich im Betrieb bekannt machen, dann ist es auch ziemlich unerheblich, an welcher alphabetischen Stelle sie auf dem Stimmzettel stehen!
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