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Wahlvorschlag

K
kakapupu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir ( der Wahlvorstand) bereiten gerade unsere BR Wahl vor. Wie ist das mit der Wahlvorschlagsliste? Ist diese wirklich Alphabetisch zu ordnen? Oder kann der WV die Teilnemer positionieren? Danke vorab.

1.400015

Community-Antworten (15)

R
Rattle

02.04.2014 um 14:53 Uhr

Hallo,

der WV hat nüscht zu sagen, sondern muss die wahl durchführen, mehr nicht.

jeder arbeitnehmer im betrieb der gewählt werden darf kann eine liste eröffnen und bestimmen in welcher reihenfolge die kandidaten aufgeführt werden sollen............

MFG

A
Angie

02.04.2014 um 15:21 Uhr

ich vermute dass hier die Wählerliste gemeint ist. Diese ist getrennt nach Gechlecht und dann in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen. LG Angie

K
Kölner

02.04.2014 um 16:22 Uhr

Beim vereinfachten Wahlverfahren ist alphabetisch der Stimmzettel zu gestalten.

T
Tirana

02.04.2014 um 16:45 Uhr

Unsere Wahl ist schon durch und die Vorschlagslisten darf der Wahlvorstand nicht ändern, egal bei welchem Wahlverfahren. Der Wahlvorstand muss die Vorschlagslisten in der Reihenfolge lassen wie sie sind. Der \"Listenersteller\" ist dafür verantwortlich wie die Reihenfolge der Namen ist und nachdem die beim Wahlvorstand abgegeben wurde darf die nicht mehr geändert werden. und in der Reihenfolge wie die Vorschlagslisten sind müssen auch die Stimmzettel geschrieben werden.

O
Oblatixx

02.04.2014 um 16:57 Uhr

@Tirana: Lies mal einen Beitrag über dir!

K
Kölner

02.04.2014 um 23:17 Uhr

Jau, oblatixx. Tirana ist noch nicht soweit und schaut jetzt die ganze Zeit zur Decke.

K
kakapupu

03.04.2014 um 07:34 Uhr

Danke erstmal. Mir geht es darum, ob der alte br beim vereinfachten verfahren, sich wieder ganz vorne stellen kann. Der alte br ist zugleich der wahlvorstand. Denn sollte eine 2. liste kommen ist das wohl sehr schlecht wenn diese ganz hinten anstehen ( falls alphabetisch geordnet werden muss).

K
Kölner

03.04.2014 um 08:52 Uhr

Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl. Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert...

K
kakapupu

03.04.2014 um 17:56 Uhr

Ok. Aber was ist wenn doch noch ne 2. Liste kommt? Ist das wirklich nicht möglich ?

K
Kulum

03.04.2014 um 18:04 Uhr

Auch wenn ich gleich der Böse bin.

Was ist an

"Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl. Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert..."

nicht zu verstehen?

N
nicoline

03.04.2014 um 19:19 Uhr

kakapupu, beim vereinfachten Wahlverfahren könn(t)en 10 Listen eingereicht werden, auf dem Stimmzettel muß alphabetisch sortiert sein!

K
kakapupu

03.04.2014 um 23:12 Uhr

Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?!

N
Nubbel

03.04.2014 um 23:21 Uhr

wenn das hier dein ernst ist, solltest du dringend ne schulung machen!!!!

K
kakapupu

04.04.2014 um 07:40 Uhr

Ja, ich weiß. .....

N
nicoline

04.04.2014 um 09:07 Uhr

Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?! Im Falle einer Listenwahl, was bei euch ja nicht der Fall sein wird, stehen die Listen auf dem Stimmzettel untereinander und da ist es völlig unerheblich, wie wer heißt, denn da wird ja mit nur einem Kreuz die Liste gewählt. Im Falle einer Persönlichkeitswahl ist es wichtig, das die Kandidaten sich im Betrieb bekannt machen, dann ist es auch ziemlich unerheblich, an welcher alphabetischen Stelle sie auf dem Stimmzettel stehen!

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