Erstellt am 02.04.2014 um 12:53 Uhr von Rattle
Hallo,
der WV hat nüscht zu sagen, sondern muss die wahl durchführen, mehr nicht.
jeder arbeitnehmer im betrieb der gewählt werden darf kann eine liste eröffnen und bestimmen in welcher reihenfolge die kandidaten aufgeführt werden sollen............
MFG
Erstellt am 02.04.2014 um 13:21 Uhr von Angie
ich vermute dass hier die Wählerliste gemeint ist. Diese ist getrennt nach Gechlecht und dann in alphabetischer Reihenfolge aufzustellen.
LG
Angie
Erstellt am 02.04.2014 um 14:22 Uhr von Kölner
Beim vereinfachten Wahlverfahren ist alphabetisch der Stimmzettel zu gestalten.
Erstellt am 02.04.2014 um 14:45 Uhr von Tirana
Unsere Wahl ist schon durch und die Vorschlagslisten darf der Wahlvorstand nicht ändern, egal bei welchem Wahlverfahren. Der Wahlvorstand muss die Vorschlagslisten in der Reihenfolge lassen wie sie sind. Der "Listenersteller" ist dafür verantwortlich wie die Reihenfolge der Namen ist und nachdem die beim Wahlvorstand abgegeben wurde darf die nicht mehr geändert werden. und in der Reihenfolge wie die Vorschlagslisten sind müssen auch die Stimmzettel geschrieben werden.
Erstellt am 02.04.2014 um 14:57 Uhr von Oblatixx
@Tirana: Lies mal einen Beitrag über dir!
Erstellt am 02.04.2014 um 21:17 Uhr von Kölner
Jau, oblatixx. Tirana ist noch nicht soweit und schaut jetzt die ganze Zeit zur Decke.
Erstellt am 03.04.2014 um 05:34 Uhr von kakapupu
Danke erstmal.
Mir geht es darum, ob der alte br beim vereinfachten verfahren, sich wieder ganz vorne stellen kann. Der alte br ist zugleich der wahlvorstand. Denn sollte eine 2. liste kommen ist das wohl sehr schlecht wenn diese ganz hinten anstehen ( falls alphabetisch geordnet werden muss).
Erstellt am 03.04.2014 um 06:52 Uhr von Kölner
Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl.
Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert...
Erstellt am 03.04.2014 um 15:56 Uhr von kakapupu
Ok. Aber was ist wenn doch noch ne 2. Liste kommt?
Ist das wirklich nicht möglich ?
Erstellt am 03.04.2014 um 16:04 Uhr von Kulum
Auch wenn ich gleich der Böse bin.
Was ist an
"Beim vereinfachten Verfahren gibt es nur Persönlichkeitswahl.
Und auf dem Stimmzettel wird alphabetisch sortiert..."
nicht zu verstehen?
Erstellt am 03.04.2014 um 17:19 Uhr von nicoline
kakapupu,
beim vereinfachten Wahlverfahren könn(t)en 10 Listen eingereicht werden, auf dem Stimmzettel ***muß*** alphabetisch sortiert sein!
Erstellt am 03.04.2014 um 21:12 Uhr von kakapupu
Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?!
Erstellt am 03.04.2014 um 21:21 Uhr von Nubbel
wenn das hier dein ernst ist, solltest du dringend ne schulung machen!!!!
Erstellt am 04.04.2014 um 05:40 Uhr von kakapupu
Erstellt am 04.04.2014 um 07:07 Uhr von nicoline
*Im Falle einer Listenwahl sind doch dann die, die an den oberen Plätzen stehen im Gremium und die, die "zott, zorro, zottelkopf " usw. heissen haben die A-Karte?!*
Im Falle einer Listenwahl, was bei euch ja nicht der Fall sein wird, stehen die Listen auf dem Stimmzettel untereinander und da ist es völlig unerheblich, wie wer heißt, denn da wird ja mit nur einem Kreuz die Liste gewählt. Im Falle einer Persönlichkeitswahl ist es wichtig, das die Kandidaten sich im Betrieb bekannt machen, dann ist es auch ziemlich unerheblich, an welcher alphabetischen Stelle sie auf dem Stimmzettel stehen!