Viele Fragen zum Wahlvorschlag...
Was passiert, wenn ein interessierter Kollege sich auf den Wahlvorschlag schreiben lässt und dann in den Urlaub fährt bevor er sein Autogramm geleistet hat?
Kann ich schon Stützungsunterschriften sammeln? Kann er dann nach seinem Urlaub unterschreiben? Bevor die Liste beim Wahlvorstand abgegeben wurde?
Oder kann er mir ein formloses Schreiben mit seiner Einverständniserklärung zur Kandidatur zusenden? Dieses würde ich dann an das Schreiben tackern bevor die Stützungsunterschriften kommen.
Wenn ich keine Reaktion von Ihm bekomme, werde ich ihn von der Liste schmeißen. Kann ich unter Zeugen ihn auf dem Wahlvorschlag streichen und den Wahlvorschlag neu nummerieren. Z. B. Listenplatz 1-5 bleibt unverändert 7 wird 6 und 8 wird 7 usw.?
Ich weiß, dass sind viele Fragen
Community-Antworten (3)
06.02.2014 um 16:50 Uhr
Meine Meinung dazu:
Die Erklärung muss nicht zwingend per Unterschrift in der Namensspalte der Kandidatenliste erfolgen (auch wenn es praktischer Weise derartige Formulare gibt). Der Kollege kann Dir also auch eine entsprechende Erklärung zusenden.
Wenn die Reihenfolge der Kandidaten vorliegt, kannst Du auch schon Unterschriften sammeln. Änderungen der Reihenfolge sind dann aber nicht mehr möglich.
Umnummerieren geht im Prinzip im Notfall. Die Reihenfolge muss unmißverständlich sein. Ich empfehle auch gegenüber dem Wahlvorstand schriftlich zu erklären, dass die Änderung der Zahlen durch den Listenführer vor Abgabe der Liste beim Wahlvorstand vorgenommen wurde. (Um nicht später Mißverständnisse aufkommenzu lassen)
06.02.2014 um 17:56 Uhr
§ 6 (3) der WO:
" In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist BEIZUFÜGEN."
Der Gesetzgeber sieht es also als normal an, dass die Zustimmungserklärung separat erfolgt.
Als Listenvertreter würde ich aber den Teufel tun, für eine Liste Stützunterschriften einzuholen, zu der mir noch nicht alle Zustimmungserklärungen vorliegen.
06.02.2014 um 18:38 Uhr
schön das es noch menschen gibt die sich vertrauen:) wenn der kollege zugesagt hat zu kandidieren, kann er auch später noch unterschreiben.
pjöööng, wann holt der teufel dich?
Verwandte Themen
Wahlvorschlag im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, auch ich (Wahlvorstand) hab ein Verständnisproblem mit dem Wahlvorschlag im vereinfachten Wahlverfahren (Betrieb mit in der Regel weniger als 100 AN) - unser Trainer leider auch, der sich nach
Wahlvorschläge – einstufigen vereinfachten Wahlverfahren
In einem Betrieb mit 115 wahlberechtigten wird demnächst (außerplanmäßig) die BR-Wahl im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren durchgeführt. Ich (Wahlvorstand) habe aktuell noch ein Verständnis Prob
Listenwahl und Wahlvorschlag - Was muss alles angegeben sein?
Hallo, kann mir jemand helfen?? Gibt es eine Vorschrift, wie der Wahlvorschlag und die Liste der Stützunterschriften auszusehen hat?? Was muss alles angegeben sein?? z. B. Wahlvorschlag: Nach
Wahlvorschlag anfechtbar?
Hallo, Ich bin Wahlvorstand und bei uns wurde ein Wahlvorschlag eingereicht. Wir haben den Wahlvorschlag einstimmig angenommen. In dem Wahlvorschlag wurden 2 Stützunterschriften durchgestrichen.
Gilt ein Wahlvorschlag per Mail?
Hallo, Ich habe folgendes Anliegen. Der WV bekam am vorletzten Tag der Abgabefrist einen Wahlvorschlag per E-Mail, darauf hin hat der WV dem Listenführer mitgeteilt das der WV den Wahlvorschlag nur