W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versand Unterlagen Briefwahl

W
winnetoons
Nov 2016 bearbeitet

Der Wahlvorstand hat die Kollegen, die jetzt schon wissen, dass sie zur Betriebsratswahl in Urlaub sind, gebeten, Briefwahlunterlagen anzuforden. Dies haben auch bereits einige getan. Die Adressen wurden zwecks Versand beim Personalbüro angefordert. Nun macht die Personalchefin einen riesigen Aufstand, weil diese Kollegen ihren Urlaub noch nicht offiziell eingereicht haben. Hierzu ist zu sagen, dass die Meisten ihren, vom Abteilungsleiter genehmigten Urlaubsschein, erst kurz vor Urlaubsantritt einreichen. Die Personalchefin ist nun der Meinung, sie dürfe die Adressen aus Datenschutzgründen erst herausgeben, wenn sie den Urlaubsschein vorliegen hat. Sie würde dann den Wahlvorstand dahin gehend informieren. Hat sie Recht ?

1.31401

Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.04.2014 um 13:15 Uhr

Was ein Blödsinn (mit Verlaub gesagt). Briefwahl kann aus sonst welchen Gründen möglich sein - z.B. auch bei Dienstreise, Krankheit usw. Und wenn die Kollegen doch die Unterlagen angefordert haben.....

Sagt der Chefin, sie möge sich unverzüglich telefonisch mit ihrem Rechtsbeistand beraten. Der wird ihr sicherlich sagen, dass es in diesem Zusammenhang keinen Datenschutz gibt und das verweigern der Adressen eher als Behinderung der Wahl anzusehen ist.

Ihre Antwort