Erstellt am 01.04.2014 um 22:11 Uhr von Kölner
Nein. In vier Jahren erst...
Erstellt am 01.04.2014 um 23:20 Uhr von Oblatixx
> Gilt dies auch, wenn ich im Urlaub die Fristen nicht kannte?
Ich geh mal davon aus, dass du schon vorher Interesse hattest in den BR zu gelangen. Wenn das so ist, dann hätte ich an deiner Stelle mal in diversen Büchern oder auch google geschaut, was alles zu beachten ist, damit ich den Anschluss nicht verpasse, denn dein Urlaub war ja geplant.
Also da hattest Du alle Möglichkeiten. Aber wenn eine Frist abgelaufen ist, dann ist das eben so.
Erstellt am 02.04.2014 um 08:05 Uhr von betriebsratten
Theoretisch ist es möglich, Deinen Namen noch mit auf eine Liste zu nehmen und die Stützunterschriften erneut einzuholen.
Wenn ich in den Spiegel gucke sehe ich jemanden der das seinen Unterschriftsleistenden erklärt hat warum er binnen 3 Tagen zum zweitenmal kam ;-)
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 02.04.2014 um 08:46 Uhr von Pepepepe
Der dbb hat ein Infoblatt herausgegeben: "Die Erstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für die Betriebsratswahl".
Unter 5 b) "Änderung/Zurückziehen des Wahlvorschlages" steht:
Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller Arbeitnehmer, die ihn unterstützen. Er kann daher nicht von einzelnen geändert oder zurückgezogen werden. Eine ohne Zustimmung aller Unterzeichner vorgenommene Änderung macht den geänderten Vorschlag ungültig.
Dementsprechend müsste der "Aufsprung" auf eine bereits bestehende Liste möglich sein. Eine neue gültige Liste könnte nicht eingereicht werden.
Erstellt am 02.04.2014 um 11:20 Uhr von sachsenwilli
> Dementsprechend müsste der "Aufsprung" auf eine bereits bestehende Liste möglich
> sein. Eine neue gültige Liste könnte nicht eingereicht werden.
Was ist denn das für eine Logik????
Wie ich dem Eingangsposting entnehme, ist die Frist zur Einreichung von Listen verstrichen, ergo sind die Vorschlagslisten schon beim WV, der sie umgehend zu prüfen hat. Da die Frist letzte Woche abgelaufen ist, müsste der WV schon eine Entscheidung über die Zulassung getroffen haben. Demzufolge sind m.M. nach alle Messen gesungen und es ist exakt so, wie in Antwort 1!
Erstellt am 02.04.2014 um 15:05 Uhr von Oblatixx
... und wenn es nicht so wäre, bräuchte man auch keine Fristen!