Am Montag kam ich nach vierwöchigen Urlaub zurück. Die zweiwöchige Frist für die Vorschlagsliste ist in der Woche zuvor abgelaufen. Nach der Frist darf ich keine eigene Liste einreichen. Gilt dies auch, wenn ich im Urlaub die Fristen nicht kannte?
Kann ich mich auf eine bereits bestehende Liste eintragen lassen, wenn alle, die eine Stützunterschrift auf diese Liste geleistet haben, damit einverstanden sind?