Erstellt am 01.04.2014 um 14:29 Uhr von witzig
Warum nicht ?
Was ist der Vorsitzende ?nicht anderes wie andere im Gremium.
Mfg
Erstellt am 01.04.2014 um 14:35 Uhr von ludmilla
@witzig:
Ich verstehe die Antwort nicht. Es geht doch darum, ob jedes BR-Mitglied Probleme der Mtarbeiter entgegen nehmen darf und in wie weit ein beliebiges BR-Mitglied ein Problem bearbeiten darf, ohne das Gremium zu informieren.
Erstellt am 01.04.2014 um 15:40 Uhr von Oblatixx
Ja, darf es. Nur der Arbeitgeber hat sich bitte an den Vorsitzenden zu wenden.
Erstellt am 01.04.2014 um 16:00 Uhr von gironimo
Der Arbeitnehmer ist frei darin zu entscheiden, welches BR-Mitglied er für sein Anliegen hinzuzieht (ein BR-Mitglied seines Vertrauens)..
Es gibt einige §§ im BetrVG, die derartige Rechte vorsehen; z.B. §§ 82 - 84 BetrVG
Erstellt am 01.04.2014 um 21:41 Uhr von Alufolium
Hallo,
ganz grob gesagt. Wenn es um eine Einzelpersonen geht vertrete ich die Person alleine. Du bist ja auch zur verschwiegenheit verpflichtet. Nur wenn die Person von der Schweigepflicht entbindet kannst Du mit anderen BR-Mitgliedern darüber sprechen.