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Stimmengleichheit

R
Ruudi
Nov 2016 bearbeitet

Hallos Forum, wie ist das wenn bei Beteiligungen zu Einstellungen die "Auserwählten" jünger als 25 Jahre sind. (oder auch bei Beteiligungen zu Übernahmen, Verlängerungen der Befristung etc) Darf dann die JAV mitstimmen? Wenn ja, dann ist es ja eine gerade Zahl der Abstimmer. Was ist dann wenn Stimmengleichheit herrscht?

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Community-Antworten (2)

C
Cykex

01.04.2014 um 11:55 Uhr

BetrVG §60 da werden die aufgaben vom JAV beschrieben als zusatz kannst du noch ins BetrVG §70 rein schauen hoffe das hilft ein wenig weiter

G
gironimo

01.04.2014 um 12:06 Uhr

§67 Abs. 2 BetrVG: Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen.

Bei einer normalen Einstellung dürfte Zweifelhaft sein, ob das Wort "überwiegend" zutreffend ist. Aber bei anderen Abstimmungen stimmt die JAV mit, wenn im Übrigen § 60 BetrVG noch zutrifft.

Und dann gilt bei Abstimmungen: Der Mehrheit muss zugestimmt haben. Bei Stimmengleichheit gilt: Nicht zugestimmt.

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