Erstellt am 20.02.2006 um 12:05 Uhr von Frank B.
Erstellt am 20.02.2006 um 14:37 Uhr von rainerzwo
Ja, muss durch Los entschieden werden. (fitting, 21. aufl. §22 Rn 8).
Befremdend ist allerdings, dass die Mitteilung, wie die Reihenfolge der Nachrücker ist, so einfach NICHT zur Muss-Sammlung der offiziellen Wahlniederschrift gehört.. Dann gilt offenbar der in fitting, 21.Aufl, §23 Rn2 genannten Punkt (als MUSS-Bestandtteil der Wahlniederschrift): "... - ggf besondere während der BRWahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse".
Ursache ist vermutlich, dass die Reihenfolge der Nachrücker wg. der Minderheitengeschlechtsregelung nicht durch die nur-Nennung einer simplen Liste bestimmbar ist.
Erstellt am 20.02.2006 um 19:45 Uhr von Fayence
Scheidet ein BR-Mitglied einer Liste aus, rückt ein Ersatzmitglied dieser Liste nach.
Auf alle Fälle muss aber das Minderheitengeschlecht gemäß seinem Sitzanspruch im BR vertreten sein. So könnte z.B. der Los-Entscheid überflüssig sein.
Es sei denn, das Geschlecht der Minderheit ist als "Ersatz" nicht mehr vorhanden.
Erstellt am 21.02.2006 um 15:49 Uhr von edelweis
Liege ich denn bei einer Entscheidung per Los mit meiner Vermutung richtig, dass dieser Losentscheid durch den WV vor der konstituierenden Sitzung des BR erfolgen muß.
Hatten dies nämlich bei der letzten Wahl und ich möchte für die aktuelle Wahl informiert sein. Könnte nämlich auch bei den Nachrückern eng werden.