Ersatzmitglieder bei Stimmengleichheit laden
Folgende Frage haben zwei Erstzmitglieder die bei der Wahl Stimmengleichheit hatten. Darf man nach Absprache in geraden Monaten z.b das eine Mitglied zuerst laden und in Ungeraden das andere oder ist ein Losentscheid zwingend?
Community-Antworten (22)
03.08.2010 um 01:33 Uhr
Sollte nicht einer von Beiden den Anderen den Vortritt lassen so ist durch Losendscheid die Reihenfolge zu bestimmen. Vergesst das mit dem, in einem Monat den und im anderem Monat den den Anderen Laden. Das ist kein Wunschkonzert. Bitte auch keine Streichhölzer ziehen. Habe mal irgendwo ein Urteil gelesen das diese Art des Losenscheids nicht statthaft ist.
03.08.2010 um 02:03 Uhr
Hallo rainerw
die WO kennt und sieht hier bei Stimmengleichheit NUR den Losentscheid vor. Eine einigen, also eine Entscheidung gegen den Wählerwillen, wer auf welchen Platz/Reihenfolge kommt, sieht weder das Gesetz noch die WO vor.
Der Losentscheid hätte bei Stimmengleichheit auch der WV gleich nach Auszählung der Stimmen machen müssen, denn erst mach dem Losentscheid ist der Wahlvorgang abgeschlosssen. Der Losentscheid soeit notwendig ist zwingender Teil der Wahl, so auch das BAG.
Also Losentscheid oder grundsätzlicher Verzicht der Mandatsannahme.
03.08.2010 um 02:13 Uhr
pfeilenbogen, oder so--- grins Danke für die Berichtigung
03.08.2010 um 03:24 Uhr
Wo steht das im Gesetz das der Wahlvorstand die Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt? Ich seh da nur, das der WO die Gewählten bekanntgibt, EBRM sind ja eben keine gewählten.
Und was kann man machen als stimmengleiches EBRM, wenn der Fall eintritt das man dauerhaft nachrückt?
Fall a)
WO hat eine Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt, dabei die Stimmengleichen nach Position auf der (einzigen) Liste sortiert.
Fall b)
WO hat das nicht getan, sondern der neu gewählte BR hat dann die Liste so veröffentlicht.
03.08.2010 um 09:56 Uhr
In WO § 22 Abs 3 steht Losentscheid bei gleicher Stimmenanzahl. Gewählt sind alle, die mindestens eine Stimme haben-. Auch Ersatzmitglieder zählen dazu! Der Wahlvorstand kann das nicht so bestimmen nach Lust und Laune! Die Reihenfolge auf Liste hat damit garnichts zu tun. Nun habt ihr ein Problem. Geht wirklich nur über Mandatsverzicht...
03.08.2010 um 10:26 Uhr
@larifari Nein. Das geht auch durch nachträgliches Losverfahren. Also: Ganz ruhig!
03.08.2010 um 10:41 Uhr
wertz,
Zu den Aufgaben des WV und auch die Zuständigkeit der Stimmauszählung, also damit die Ermittlung der Reihung der Gewählten und dazu zählen auch die Reihenfolge der EBRM liegt ausschließlich beim WV so das BetrVG und WO. Dieses hat auch das BAG vor längerem schon festgestellt und mit diesem Beschluss auch, dass der ggf. notwenige Losentscheid zwingend zum Wahlvorgang gehört und vom WV unmittelbar nach Auszählung der Stimmen zu erfolgen hat. Auch dass er damit der Wahlvorgang beendet ist.
Alles weitere, also auch wann darf sich der BR konstituieren damit auch die Frage, ab wann ist ein BR damit im Mandat. Erst dann ist der BR handlungsfähig und kann damit auch erst ab diesem Zeitpunkt gültige Beschlüsse fassen. Dieses ergibt sich auch aus dem Gesetz und WO.
Wurde nun ein notweniger Losendscheid nicht durchgeführt und ein BR hat ohne dieses mit dem Handeln begonnen könnte man diesen BR anfechten. Ob dann die Nichtigkeit festgestellt würde, denn es wurde ja gegen Grundsätze der Wahl/ WO verstoßen müsste das Gericht entscheiden.
larifari
Also um einen Losendscheid (nachträglich) und hoffen, dass es niemanden anfechtet kommt ihr nicht herum. Anders nur, wenn einer der beiden das Mandat niederlegt. Abwechslen geht gar nicht. Dann wäre die Beschlüsse dieser Sitzung nichtig.
03.08.2010 um 10:48 Uhr
@pfeilen... Selbst wenn man wollte kann man wegen eines fehlenden Losentscheid eine Wahl nicht anfechten. Die einzige Maßnahme die hilft: Losentscheid nachträglich durchführen.
03.08.2010 um 10:56 Uhr
Es ist nirgends wirklich geregelt, wer die Reihenfolge der Nachrücker bei Stimmengleichheit bestimmt. Der WV hat laut Gesetz nur die "echten BRM" zu losen... Sollten sich weitere Nachrücker noch in Gleichheit zeigen, dann werden dessen Reihenfolgen ausgelost - Es ist vorteilhaft, diese Auslosung sofort durchzuführen und nicht erst bei Bedarf!
03.08.2010 um 15:18 Uhr
BRVLH
Die Aufgaben des WV ergeben sich ganz klar aus der WO und dort ist die Stimmauszählung genau geregelt auch den ggf. notwenigen Losentscheid. Es ist in der WO eben nicht geregelt, dass sich dieses nur auf die BRM beschränkt. Es sei Du hättest eine eigene.
Es ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der WV zur konstuierenden BR-Sitzung einladen muss. Auch hier kann es sich dann schon ergeben, dass wegen Verhinderung eines BRM ein EBRM zu laden ist.
Kölner Ja eine Anfechtung ist fraglich, doch könnte ein AG berechtigt zu der Feststellung kommen, dass es eben keinen BR, keinen ordnungsgemäßen BR gibt, da er nicht ordentlich konstituirt. Denn ordentlich konstituieren kann sich ein BR erst nach Ende des Wahlvorganges und zu diesem gehört sofern erforderlich der Losentscheid, dieses hat das BAG vor langer Zeit bereits einmal so festgestellt. Würde nun ein AG sich darauf berufen, müsste das BAG unter Einbeziehng seiner alten Entschedung klären ist hier ein BR entsanden oder ist eine BR-lose Zeit, da nicht im entspechenden Zeitraum eine ordnungsgemäße Wahl stattgefunden hat.
03.08.2010 um 16:01 Uhr
@pfeilenbogen nichts für ungut, aber in der WO geht es um "echteBRM" und nicht um Ersatzmitglieder, es werden "echteBRM" gewählt und nicht Ersatzmitglieder, dieses Losverfahren bezieht sich ausschließlich auf "echteBRM" denn es steht nichts in der WO drin das Ersatzmitlgieder per Losentscheid ermittelt werden müssen wer nachrrückt sondern das legt dass BetrVG vor, bei Verhinderung eines "echtenBRM" §25 ff
03.08.2010 um 17:00 Uhr
@all Sehen wir das doch mal aus der Praxis:
Listenwahl mit drei Listen...
Woher soll der WV wissen, wer als erstes nachrückt, im Vertretungsfall? Ergo: Nachträgliches Losen kein Problem. Der BR ist rechtsgültig konstituituert (Pfeilenbogen) - was ja auch gar nciht anders geht, da die EBRM wenn kein Vertretungsfall da ist, nicht bei der konstituierenden Sitzung anwesend ist ;-)
03.08.2010 um 18:57 Uhr
Bei gleicher Stimmenzahl mehrerer Bewerber ist nach § 23 Abs. 2 WahlO durch das Los die Reihenfolge der Ersatzmitglieder zu ermitteln und mit dem Wahlergebnis bekannt zu machen.
03.08.2010 um 21:12 Uhr
Du meinst §22 Abs. 3 und der gilt ja eben nur für den letzten zu vergebenden BR-Sitz, das schließt Ersatzmitglieder ganz eindeutig aus. Auch redet die Wahlordnung immer nur von Gewählten und läßt da keine Zweifel aufkommen, das es nur um BRM geht.
Ich denke schon, das der BR dann die Auslosung der EBRM durchzuführen hat, aber was passiert wenn er eben nicht tut und dann als dauerhaft nachrückende zwei EBRM mit gleicher Stimmenzahl zur Verfügung stehen?
03.08.2010 um 21:23 Uhr
§ 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
(1) 1Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand eine Niederschrift anzufertigen, in der außer den Angaben nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 5 bis 7 die jeder Bewerberin und jedem Bewerber zugefallenen Stimmenzahlen festzustellen sind. 2§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1, §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (2) 1Lehnt eine gewählte Person die Wahl ab, so tritt an ihre Stelle die nicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. 2Gehört die gewählte Person dem Geschlecht in der Minderheit an, so tritt an ihre Stelle die nicht gewählte Person dieses Geschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhalten würde. 3Gibt es keine weiteren Angehörigen dieses Geschlechts, auf die Stimmen entfallen sind, geht dieser Sitz auf die nicht gewählte Person des anderen Geschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl über.
03.08.2010 um 22:21 Uhr
ridgeback Stimmt und da geht es um die Zusammensetzung des Gremiums - des BR´s
03.08.2010 um 22:31 Uhr
Ja, was soll §23 denn jetzt mit dem Problem zu tun haben?
03.08.2010 um 23:52 Uhr
Eben nichts, das versuche ich die ganze Zeit zu erklären :-D
04.08.2010 um 11:49 Uhr
In WO §22 steht im Fitting unter Kommentar Rn 8: ...nicht gewählte Bewerber sind ErsMitgl.... Entfallen auf mehrere ErsMitgl.... gleich viele Stimmen, ist.... durch Losentscheid zu ermitteln. Da es zur WO gehört, ist das wohl Aufgabe des WV.
04.08.2010 um 14:36 Uhr
Hmmm, von EBRM steht aber nix in §23 WO
04.08.2010 um 15:00 Uhr
@qwert: §23 WO ist Wahlniederschrift, Bakanntmachung. Da sind alle Bewerber aufgeführt. Auch EBRM. Im Übrigen ist, wer keine einzige Stimme bekommen hat, kein EBRM.
05.08.2010 um 01:27 Uhr
In der Wahlniederschrift sind EBRM aufgeführt? Warum? Von denen steht doch kein Wort in §23, also brauch ich die auch nicht reinschreiben.
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