Wie wird bei Stimmengleichheit von Bewerbern für den Betriebsrat vorgegangen ?
Wie wird bei Stimmengleichheit von Bewerbern für den Betriebsrat vorgegangen ? Beispiel : Es müssen 7 Betriebsräte gewählt werden. Als Bewerber für den 7. Betriebsratsplatz haben 3 Personen die gleiche Stimmenanzahl. Wie wird vorgegangen und wie wirkt sich dieses Ergebnis auf die Ersatzmitglieder aus ?
Community-Antworten (3)
05.02.2006 um 23:36 Uhr
Es entscheidet das Los !!!! Der Wahlvorstand muss die Verteilung der Plätze auslosen. Eine Person käme in den BR. Die zwei Übergebliebenen sind Ersatzmitglieder.
06.02.2006 um 10:36 Uhr
Als erstes kommt der dran der zuerst auf der Bewerberliste stand.
06.02.2006 um 14:02 Uhr
Heini hat recht!!
WahlOrdnung § 22 Ermittlung der Gewählten
§ 22 Ermittlung der Gewählten (1) Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) verteilt. Dazu werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze mit Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt. (2) Nach der Verteilung der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit nach Absatz 1 erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze. Die weiteren Sitze werden mit Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt. (3) Haben in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist. (4) Haben sich weniger Angehörige des Geschlechts in der Minderheit zur Wahl gestellt oder sind weniger Angehörige dieses Geschlechts gewählt worden, als ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Mindestsitze zustehen, so sind die insoweit überschüssigen Mitgliedersitze des Geschlechts in der Minderheit bei der Sitzverteilung nach Absatz 2 Satz 2 zu berücksichtigen.
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