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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stimmengleichheit bei Nachrücker

B
Bison
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

Wir haben unsere Wahl schon hinter uns. 9er BR. An 12. bzw. 13 Stelle gibt es Stimmengleichheit. Ein Kollege und eine Kollegin. Wie ist jetzt die Reihenfolge oder das Vorgehen als Nachrücker. Sicherlich hätte das der WV nach der Wahl schon per Los klären können hat er aber nicht. Leider finde ich keine eindeutige rechtliche Regelung. Es gibt viele Meinungen dazu im Netz. Die einen überlassen dem neu gewählten BR die Entscheidung per Los, die anderen behaupten das Geschlecht muss berücksichtigt werden. Fällt eine Frau aus muss eine Frau nachrücken, fällt ein Mann aus, dann ein Mann. Manche sagen das trifft nur beim Minderheitengeschlecht zu. Einige behaupten das kann man machen wie man will, es gibt keine Regelung. Und wie seht ihr das

@Alle Es war Persönlichkeitswahl. Danke Sachsenwilli

2.14005

Community-Antworten (5)

G
gironimo

17.03.2014 um 13:55 Uhr

Es kommt darauf an.

Erst wenn durch einen Ausfall die Quote des Minderheitengeschlechts nicht mehr gegeben ist, muss ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachrücken. Ansonsten gilt die normale Nachrückregel. Und da muss der Wahlvorstand per Los die Reihenfolge festlegen. Man weiß ja nicht mit Sicherheit, welche Nachrücksituation eintritt; daher die Festlegung durch Losentscheid.

O
Oblatixx

17.03.2014 um 14:14 Uhr

Und da es der Wahlvorstand nicht geamcht hat, solltet ihr schnellstens die endgültige Reihenfolge auslosen.

P
Pjöööng

17.03.2014 um 14:22 Uhr

Zitat (gironimo): "Und da muss der Wahlvorstand per Los die Reihenfolge festlegen."

Das ist so nicht richtig. Vorgeschrieben ist dies nur für den/die letzten zu vergebenden Sitz(e).

Insofern wird man in analoger Anwendung diesen Losentscheid wohl dem BR überlassen müssen. Wobei zu beachten ist, dass nachdem einmal gelost wurde, diese Reihenfolge für die Amtszeit festgeschrieben ist.

K
kratzbuerste

17.03.2014 um 17:29 Uhr

Das ist eine gewagte These Pjöööng. Nur weil etwas als Mindestmaß "nur vorgeschrieben" ist, heißt das noch lange nicht, dass man den Rest "wohl dem BR überlassen müsse".

Richtig ist: Wenn es der WV nicht gemacht hat, muss es wohl der BR nachholen. Richtig ist auch: Einmal gelost, gilt das für die ganze Amtszeit.

P
Pjöööng

17.03.2014 um 18:13 Uhr

kratzbuerste, das ist keine "gewagte These" sondern einzige Möglichkeit hier. Der TE hat geschrieben "Sicherlich hätte das der WV nach der Wahl schon per Los klären können hat er aber nicht."

Wie würdest Du jetzt diese Situation lösen? Den WV gibt es nicht mehr, wer anders als der BR soll es dann Deiner Meinung nach machen?

Vor allem finde ich es befremdlich, wenn Du mich einerseits kritisierst, dann aber schreibst "Richtig ist: Wenn es der WV nicht gemacht hat, muss es wohl der BR nachholen." und Fakt ist hier nunmal dass es der WV nicht gemacht hat.

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